Mit dem KI Gesetz gestaltet die Europäischen Kommission die digitale Zukunft Europas: Welche Konsequenzen hat dies für die Versicherungswirtschaft und welche technischen Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Ein eintägiges Seminar gibt einen technischen und rechtlichen Überblick – mit praxisnahen Beispielen und Live-Simulationen.
Kaum eine andere Branche ist so prädestiniert für den Einsatz von KI Anwendungen wie die Versicherungswirtschaft: In den Systemen der Unternehmen schlummern zig Millionen Vertrags- und Schadendaten – große Datenmengen analysieren, Muster darin erkennen und Schlüsse daraus ziehen, möglicherweise sogar Vorhersagen treffen, sind Kernkompetenzen von KI Anwendungen.
In Europa gelten mit dem EU AI Act (Verordnung über Künstliche Intelligenz) und der AI Liability Directive restmals regulative Bestimmungen, die die äußerst dynamische Entwicklung in geordnete Bahnen lenken sollen: Während der EU AI Act KI Anwendungen definierten Risikoklassen zuordnet, regelt die AI Liability Directive Haftungsfragen: Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die durch KI Systeme geschädigt werden, das gleiche Schutzniveau genießen wie Personen, die durch andere Technologien in der EU geschädigt werden. Soweit die Theorie. Aber was bedeutet das in der Praxis?
In dem eintägigen Seminar Innovationen in der Versicherungswirtschaft – Künstliche Intelligenz richtig nutzen der Deutschen Versicherungsakademie fokussieren Dr. Holger Bartel und Prof. Domenik Wendt technische und rechtliche Rahmenbedingen von KI Anwendungen – praxisnah und mit einer Simulation möglicher KI-basierter Anwendungen.
Im ersten Teil lernen die Teilnehmenden verschiedene KI Modelle und deren jeweilige Spezifikationen kennen – über Deep Learning, Large Language Models bis hin zu generativen Modellen. In Praxisbeispielen werden potenzielle Einsatzgebiete demonstriert – zum Beispiel in der Betrugsbekämpfung und Schadenverhütung, in der Risikobewertung oder auch in der Kund:innenbetreuung.
Auf dieser Grundlage aktueller Trends und technischer Durchbrüche behandelt der zweite Teil die rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei einem praktischen Einsatz zu beachten sind: Welche Kriterien gelten für die jeweilige Risikobewertung? Welche Anforderungen und Pflichten sind zu beachten? Wie und von wem wird die Einhaltung der Vorschriften überwacht? Und nicht zuletzt: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Das eintägige Kompaktseminar „Künstliche Intelligenz richtig nutzen“ empfiehlt sich für alle Mitarbeitenden in der Versicherungswirtschaft, die sich mit dem potenziellen Einsatz KI-basierter Anwendungen beschäftigen – im Vorstand, in der IT, in der Rechtsabteilung, in der Kund:innenbetreung oder auch in der Schadenbearbeitung u.a.m.
Termin: 11.07.2024 in Frankfurt/Main. Infos und Anmeldung: https://www.versicherungsakademie.de/seminar/innovation-in-der-versicherungswirtschaft-durch-kuenstliche-intelligenz-v7600
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