Auf Grundlage der Trilogvereinbarungen hat das EU-Parlament den vorläufigen Text zum AI-Act gebilligt.

Der GDV befürwortet verbindliche Regeln, stört sich allerdings an der Einstufung bestimmter Versicherungen als Hochrisikoanwendung.

Das Europäische Parlament hat heute dem vorläufigen Gesetzestext zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) zugestimmt. Die Versicherer begrüßen die Entscheidung, kritisieren allerdings die Zuordnung von bestimmten Anwendungen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum Hochrisikobereich.

„Die Einigung auf für alle verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist gut. Auch für den Versicherungssektor ist KI der nächste große Entwicklungsschub. Mit der Verordnung setzt die EU den Maßstab für die Entwicklung von KI unter Beachtung ethischer Standards und europäischer Werte“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Auch KI-Basismodelle wie GPT-4, in der Öffentlichkeit über die Anwendung ChatGPT bekannt, werden vergleichsweise praxisnah reguliert. So werden Basismodelle nun anhand festgeschriebener Metriken, wie etwa ihrer Rechenleistung, in Modelle mit oder ohne systemische Risiken unterteilt. Modelle mit systemischen Risiken werden strengere Auflagen erfüllen und sich regelmäßigen Prüfungen unterziehen müssen. Dazu Asmussen: „Mit der KI-Verordnung hat sich die EU auf einen Rechtsrahmen verständigt, der aller Voraussicht nach ausreichend flexibel ist, um innovationsfähig zu bleiben. Das ist gut für den KI-Standort Europa.“

Viele KI-Anwendungen auf der Basis von generativen KI-Systemen wie zum Beispiel das Vorformulieren von E-Mails oder Briefen oder die Zusammenfassung von langen Texten schaffen in den Unternehmen schon heute große Produktivitätsgewinne.

Bestehendes Schutzniveau findet bei Risikoeinstufung keine Berücksichtigung

Die Versicherer bekräftigen noch einmal ihre Kritik an der Zuordnung von bestimmten KI-Systemen bei Lebens- und Krankenversicherungen zum besonders stark regulierten Hochrisikobereich. Konkret geht es dabei um Systeme, mit denen die Risiken von Einzelpersonen bewertet werden oder Preise gestaltet werden. „In diesen Bereichen werden der Branche neue Verpflichtungen auferlegt, obwohl das Schutzniveau durch bestehende Vorschriften schon enorm hoch ist. Hier hätten wir uns von der EU mehr Weitblick gewünscht“, so Asmussen.

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