Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht möglich sind.

 

Sie ist ein ideales Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern, freiberuflich Tätigen, Frauen und der Generation 50plus.

Die Vorteile der (fondsgebundenen) Basisrente gegenüber einer anderen staatlich geförderten Altersvorsorge im Überblick:

Zum einen ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen pro Jahr von 27.566 Euro (ledig) bzw. 55.132 Euro (verheiratet) möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben und für die Generation 50plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn haben und entsprechend hohe Beiträge leisten wollen, wichtig und

zum zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal deutlich.

Zum dritten kann die Basisrente von jedem abgeschlossen werden, d.h. das Fördervolumen kann familienintern verteilt werden (Vorteil für Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung).

Wie sich diese Vorteile im Detail ergeben, wird im folgenden Beitrag erklärt.

Funktionsweise

Die staatliche Förderung bei der Basisrente ist denkbar einfach konzipiert. Beiträge können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken steuermindernd. Hierzu folgendes Beispiel zur Steuerersparnis:

Waren Beiträge in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60 % als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2024 bereits 100 %. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag (steigt jährlich) von aktuell 27.566 Euro (Verheiratete: 55.132 Euro).

Investiert man im Jahr 2024 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 10.000 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 42 % erhält man 4.200 Euro als Steuerersparnis zurück. D.h. man hat Jahr für Jahr nur 5.800 Euro eigenes Kapital investiert. Für diejenigen die aufgrund ihrer Einkommenssituation noch den Solidaritätszuschlag entrichten, wird der Vorteil noch größer. Dieser Steuerersparniseffekt kann im BasisrentenBERATER in der kostenfreien Beratungsanwendung fairadvisor.net des IVFP berechnet werden.

Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt z.B. im Jahr 2025 beträgt der Besteuerungsanteil 85 %, d.h. es bleibt der absolute Betrag, der sich aus den 15 % der Rentenleistung des Jahres nach Rentenbeginn ergibt, dauerhaft auch in den Folgejahren steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil ist mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen. Da in der Rentenphase in der Regel der persönliche Steuersatz zusätzlich noch deutlich niedriger ist als in der Ansparphase, ist dies ein gutes Geschäft.

Auch die oftmals genannten Kritikpunkte an der Basisrente relativieren sich bei genauerer Betrachtung:

Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies aber eher als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden.

Weiterhin wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Die fondsgebundene Basisrente

Die Basisrente überzeugt mit einem weiteren Vorteil. Sie kann auch in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Bei klassischen (Basis-)Rentenversicherungen ist im bestehenden Zinsumfeld lediglich mit einer Gesamtverzinsung um die 3 % zu rechnen. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kann jedoch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen auch ein einem Umfeld negativer Realzinsen bringen.

Prof. Michael Hauer fasst dies auf folgende einfache Formel zum Verringern der Lebensstandardlücke im Rentenalter zusammen:

R = B x A (Rendite = Basisrente x Aktienquote)

Wer eine Basisrente abschliesst, sollte die fondsgebundene Variante wählen, denn hier gilt wer „B“ sagt, muss auch „A“ sagen.

Nutzt man die fondsgebundene Variante der Basisrente, so könnten die Wertpapierkurse im vorangegangenen Beispiel zur Steuerersparnis weiter oben um ca. 30 % fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht – ein ordentlicher Puffer!

Basisrententarife können unter www.fairgleichen.net analysiert und miteinander verglichen werden.

Die fondsgebundene Basisrente hat zudem gegenüber der Riester-Rente und der bAV zwei weitere Vorteile: Zum Ersten ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben, wichtig.

Zum Zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite noch einmal deutlich. Das Verlustrisiko sinkt dabei mit längerem Anlagehorizont erheblich, wie folgendes Schaubild verdeutlicht. Damit kann bei mittleren und langen Laufzeiten auf eine Beitragsgarantie zu Gunsten höherer Renditechancen durchaus auch vollständig verzichtet werden. Die Abbildung zeigt, dass beim DAX in bisher keinem 15 Jahreszeitraum eine negative Rendite erzielt worden wäre. In allen 25 Jahreszeiträumen wäre sogar mindestens eine Rendite von 4 % p.a. erzielt worden.

DAX (Performanceindex): Stand 1969 bis Dezember 2023, eigene Berechnungen. Aus der Wertentwicklung in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige Erträge geschlossen werden. Darstellung dient nur zu illustrativen Zwecken.

Um die Vorteile zu verdeutlichen folgend ein Beispiel für eine fondsgebundene Basisrente:

Spart etwa eine 32-jährige Frau (verheiratet) mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro regelmäßig 300 Euro monatlich bis zum Rentenbeginn in einer fondsgebundenen Basisrente an, so kann er mit einer Rendite von ca. 4,0 % nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Ein alternatives Investmentprodukt müsste 5,6 % p.a. vor Abgeltungsteuer erzielen, um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften.

Generation 50plus

Insbesondere für die Generation 50plus bringen die steuerliche Förderung in der Ansparphase und spätere Besteuerung der Rente einen besonderen Vorteil mit sich. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge liegt für diese Altersgruppe in den kommenden Jahren über dem späteren Besteuerungsanteil der Rente. Um dies zu verdeutlichen nachfolgend zwei Beispiele:

Für einen aktuell 58-Jährigen, mit 5 Beitragsjahren und Rentenbeginn mit 63, stellt sich die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Basisrente wie folgt dar:

Jahr 2024: 100 % abzugsfähig

Jahr 2025: 100 % abzugsfähig

Jahr 2026: 100 % abzugsfähig

Jahr 2027: 100 % abzugsfähig

Jahr 2028: 100% abzugsfähig

Damit liegt der abzugsfähige Prozentsatz bei 100 %. Beginnt im Jahr 2029 die Rentenauszahlung, so liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente hingegen nur bei 89 %. Damit ergibt sich ein „Steuerplus“ von +11 %.

Bei einem Beitrag von 25.000 € jährlich ergibt sich damit beispielweise eine Nachsteuerrendite von 3,7 % p.a. über die gesamte Anspar- und Leistungsphase, bei einer klassischen Versicherung.

Am Markt gibt es derzeit keine Anlagen, die eine vergleichbare Rendite erwirtschaftet, ohne in Produkte mit einem höheren Risikoanteil, wie z.B. Aktien(-fonds), zu investieren.

Um den Effekt anhand einer etwas längeren Sparphase zu verdeutlichen folgend weiteres Beispiel: Für eine aktuell 52-Jährige, mit 10 Beitragsjahren und mit Rentenbeginn 62, ergibt sich folgendes Ergebnis:

durchschnittliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: 100 %

steuerpflichtiger Anteil der Rente (Jahr 2034): 94 %

unterm Strich ein „Steuerplus“ von +6 %

Nachsteuerrendite von 4,3 % p.a.

Ein weiterer wichtiger Punkt, warum die Basisrente für die Generation 50plus so interessant ist, ist, dass dieses Klientel i. d. R. über höhere Einkommen und Vermögenswerte verfügt als die jüngeren Altersgruppen und entsprechend hohe Beiträge aufbringen kann. Darüber hinaus steht für diese Generation das Thema Altersversorgung viel mehr im Fokus als dies häufig bei jüngeren Menschen der Fall ist. Schließlich ist der Ruhestand für diese Personen nicht mehr in allzu weiter Ferne und sie suchen oft nach einem sinnvollen Weg ihren Lebensstandard zu sichern. Die Basisrente ist hierfür aus den genannten Gründen eine sehr empfehlenswerte Anlage.

Altersvorsorge für die Frau – Interner Familienausgleich und längeres Leben

Die Basisrente kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau, was sie besonders attraktiv macht. Denn oftmals haben gut verdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z.B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente als internen Familienausgleich für die Ehefrau abzuschließen. Frauen weisen statistisch eine höhere Lebenserwartung auf, was zusätzlich für einen Abschluss der Versicherung für die Frau spricht.

Dazu folgendes Rechenbeispiel: Investiert ein Ehepaar 27 Jahre lang jeweils 10.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene Basisrente, so kann es mit einer Rendite von ca. 4,3% p.a. nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen. Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 5,9 % p. a. erzielen.

Für eine aktuell 40-Jährige, mit 27 Beitragsjahren und mit Rentenbeginn 67, ergibt sich folgendes Ergebnis:

Durchschnittliche Abzugsfähigkeit der Beiträge: 100 %

steuerpflichtiger Anteil der Rente (Jahr 2034): 94 %

unterm Strich ein „Steuerplus“ von +6 %

Nachsteuerrendite von 3,0 % p.a.

Fazit

Laut einer im Februar 2020 von der Raisin GmbH durchgeführten repräsentativen Umfrage kennen 42 % der Deutschen die “Rürup-Rente” nicht. Dies ist bedauerlich, da die Rürup- oder Basisrente egal, ob klassisch bei kurzen oder fondsgebunden bei längeren Laufzeiten durch die inzwischen üppige steuerliche Absetzbarkeit von 100 % eine hervorragende Rendite erreicht – insbesondere im aktuellen Umfeld negativer Realzinsen. Dies bedeutet für den Sparer, dass er weniger anlegen muss, um seine Versorgungslücke zu decken. Sie ist besonders für die Generation 50plus aufgrund des hohen geförderten Beitragsvolumens und dem Steuerplus (Kohortensystematik) empfehlenswert. Im Gegensatz zur Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung besitzt die Basisrente auch keine umständlichen und aufwendigen Förderbedingungen wie zum Beispiel die Bruttobeitragsgarantie oder eine Zulagenregelung. Sie kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau –, denn Altersvorsorge ist weiblich!

 

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