Wie kommen Vermittlerinnen und Vermittler mit ihren Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurecht? Laut dem AfW-Vermittlerbarometer gibt es hier noch Nachholbedarf.

Viele Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler sind verpflichtet, die erweiterten Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) in ihrem Unternehmen umzusetzen. Knapp zwei Drittel der Vermittlerschaft (65 Prozent) ist der Ansicht, sich in dieser Frage bereits gut aufgestellt zu haben. Das ist ein Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, für die mehr als mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler befragt wurden.

Wer Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalanlageprodukte vermittelt, fällt unter die GwG-Pflichten, auch wenn es nur um einen einzigen Vermittlungsvorgang pro Jahr geht. Ausgenommen sind lediglich reine Sachmakler und gebundene Vertreter. Auch Finanzanlagenvermittler sind betroffen, es sei denn, sie vermitteln ausschließlich Kapitalanlagen, die von Unternehmen emittiert oder vertrieben werden, die selbst unter die GwG-Pflichten fallen.

Während sich jeder vierte Vermittelnde (26 Prozent) unsicher über die GwG-Konformität des eigenen Unternehmens war, sagten nur 2 Prozent, dass dies (noch) nicht der Fall sei. Die Kontrollfrage, ob eines der wesentlichen Erfordernisse – die jährliche Risikoanalyse – auch tatsächlich durchgeführt wird, zeigt hingegen ein anderes Bild.

So führten lediglich 27 Prozent jährlich eine schriftliche Risikoanalyse Ihres Unternehmens durch, fast die Hälfte der befragten Vermittler (46 Prozent) tat dies noch nicht. Dabei sind die GwG-Pflichten klar geregelt. „Die betroffenen Vermittler müssen über ein Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen verfügen. Sie müssen ihre Beschäftigten entsprechend schulen und haben spezielle Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten“, fasst Norman Wirth, Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zusammen.

Praktische GwG-Informationen bei AfW und Votum

Alle Pflichten haben AfW und der Votum-Verband gemeinsam in einem verständlichen Kompendium für Vermittlerinnen und Vermittler aufbereitet. Die Materialien können von den Webseiten beider Verbände heruntergeladen werden. „Leider scheint es, als würden viele Vermittelnde Ihre Pflichten noch nicht vollständig kennen. Wir appellieren an alle Betroffenen, sich mit den Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu beschäftigen. Der Aufwand der Umsetzung ist wirklich überschaubar und es erspart möglicherweise ganz erheblichen Stress“, so AfW-Vorstand Wirth. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder, verdachtsunabhängige Kontrollen der Behörden nehmen bereits statt.

Seit 1. Januar 2024 sind Vermittlerinnen und Vermittler, die dem GwG unterliegen, außerdem verpflichtet, sich auf dem Meldeportal goAML zu registrieren, über das Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegengenommen werden. Auch hierzu hat der AfW bereits ausführlich informiert und finden sich auf seiner Webseite umfangreiche Hilfestellungen.

GwG Arbeitshilfen: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/gwg-arbeitshilfe/

Infos+FAQ zum goAML: https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/infofaq-fuer-vermittler-zur-registrierungspflicht-nach-dem-geldwaeschegesetz-gwg-ueber-das-webportal-goaml/

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.077 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

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