Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt außerordentlich den Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/9496) „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ und unterstützt ihn uneingeschränkt.

„Der Antrag greift verschiedene unserer Kernforderungen im Zusammenhang mit der EU-Kleinanlegerstrategie (RIS) auf“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Insbesondere setzt sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, Artikel 30 Absatz 5 Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Hinblick auf die Definition des Begriffes der Unabhängigkeit des Maklers klarzustellen. Dieser Passus hatte zuletzt für Diskussionen gesorgt, da er zu Irritationen in der Vertriebspraxis führen kann. Als führender Maklerverband möchte der BVK hier auf nationaler und EU-Ebene Klarheit schaffen.“

Der BVK befürwortet auch die weiteren Punkte des Antrags, wie z. B., dass die Bundesregierung darauf drängen möge, eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU anzustreben. Des Weiteren sieht sich der Verband auf einer Linie mit der CDU/CSU-Fraktion, Verbraucher nicht mit noch zusätzlichen Anlegerinformationen zu überfrachten, bzw. diese zu reduzieren. Auch die Kritik am zu engen Zeitplan für die Umsetzung und Evaluierung der EU-Kleinanlegerstrategie teilt der BVK vollständig. In diesem Sinne reichte der BVK auch zahlreiche Änderungsanträge zur EU-Ratsgruppensitzung am 1. Dezember 2023 ein und hofft, dass diese auf EU-Ebene zugunsten der deutschen Versicherungsvermittler berücksichtigt werden.

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