Kooperation dient dem Nachweis der Taxonomiekonformität beim Erwerb und Eigentum an Immobilien
Damit Kreditinstitute bei der Finanzierung von Bestandsgebäuden und bei der Analyse ihrer Immobilienkreditportfolien weiterhin nachvollziehbar und transparent deren Taxonomiekonformität überprüfen können, haben der vdp und das Beratungsunternehmen Drees & Sommer das am Markt etablierte Top 15%-Benchmarking aktualisiert. Zudem wurde es um zusätzliche Kennwerte für Energie und CO2-Emissionen erweitert. Das Benchmarking berücksichtigt nun aktuelle regulatorische Vorgaben wie das kürzlich fortgeschriebene Gebäudeenergiegesetz.
Bereits seit April 2022 unterstützen der vdp und Drees & Sommer mit dem Benchmarking Finanzmarktteilnehmer und die Immobilienwirtschaft beim Nachweis der Taxonomiekonformität in Bezug auf die in der Taxonomie hinterlegte Wirtschaftsaktivität “Erwerb und Eigentum an Immobilien”. Konkret werden dabei Benchmarks zur Erfüllung der sogenannten Top 15%-Kriterien für Immobilien in Deutschland (Wohn- und Nichtwohngebäude) abgeleitet. Als taxonomiekonform gilt ein Gebäude, wenn es u.a. in Bezug auf den Primärenergiebedarf zu den besten 15% des nationalen oder regionalen Gebäudebestands gehört.
“Auf unser Benchmarking haben wir eine große und durchweg positive Resonanz aus dem Markt erhalten. Für die Kreditinstitute erleichtert es die Arbeit im Immobilienfinanzierungsgeschäft enorm. Mit der umfassenden Aktualisierung stellen wir sicher, dass das Benchmarking auch weiterhin gut genutzt werden kann”, erklärte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. “Die Erfüllung des Top 15%-Kriteriums ist ein wichtiger Baustein bei der Analyse der Taxonomiekonformität. Hier geben wir Orientierung und schaffen Transparenz durch eindeutige und nachvollziehbare Kriterien.”
Gemäß EU-Taxonomieverordnung leistet der Erwerb oder das Eigentum an einem bis zum 31. Dezember 2020 genehmigten Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels Klimaschutz, wenn u.a. eine der zwei folgenden technischen Voraussetzungen erfüllt ist: Entweder liegt ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse A vor, oder es kann nachgewiesen werden, dass ein Gebäude in Bezug auf den nationalen bzw. regionalen Markt zu den besten 15 % in Bezug auf den operativen Primärenergiebedarf gehört. Dabei ist zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden.
“Wir haben das Benchmarking innerhalb von drei Monaten intensiv mit den aktuellen regulatorischen Vorgaben abgeglichen. Darauf basierend haben wir aktualisiert, welche Kriterien unbedingt erfüllt sein müssen, damit die Immobilien zu den Top 15 % ihrer Objektklasse gehören. Somit lässt sich transparent nachweisen, dass die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels Klimaschutz leisten. Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir außerdem detailliertere Energiekennwerte und Werte zu CO2-Emissionen ergänzt”, sagte Claudio Tschätsch, der bei Drees & Sommer das Thema ESG und Sustainable Finance verantwortet.
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