Der vzbv hat sich aktuell mal wieder per Pressemitteilung zum Provisionsverbot geäußert:

“Fehlverkäufe bei Finanzanlagen stoppen – das Provisionsverbot endlich einführen”, so der Titel der Mitteilung vom 18.08.2023, in der wiederum auf die Stellungnahme des vzbv “zum Entwurf einer Omnibusrichtlinie zur Stärkung der Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS)” vom Anfang Juli 2023 verwiesen wird. In dieser Stellungnahme findet sich nun u. a. folgende Passage: “Das Provisionsverbot ist sowohl in den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich ein Erfolgsmodell. Die Qualität der Finanzberatung und die Produktqualität sind in beiden Ländern in Folge der Reformen gestiegen. Diese Erfolge wurden erzielt, ohne dass der Finanzmarkt gelitten hätte. Auch die Darstellung von massenhafter Ausgrenzung finanziell schwacher Verbraucher:innen lässt sich angesichts der Datenlage nicht halten.”Als Beleg für diese “Datenlage” verweist der vzbv ausgerechnet auf ein eigenes Positionspapier vom Anfang des Jahres 2019!

War dies damals schon zweifelhaft, so sind inzwischen neueste Studien erschienen, die die Aussage des vzbv eindeutig widerlegen: Vor allem die aktuelle Kantar-Studie, auf die sich auch die EU-Kommission bei ihren Überlegungen bezieht! Dort heißt es klipp und klar: “Im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden hat sich der Zugang zur Beratung tatsächlich verschlechtert. Sowohl in den Niederlanden als auch im Vereinigten Königreich hat sich der Markt in Richtung ‘execution-only’-Produkte entwickelt.” Auch belegt die Kantar-Studie eindeutig, dass das Provisionsverbot in UK und NL zu hohen Mindestanlageschwellen geführt hat (vgl. ‘k-mi’ 10/23). Dies ist ein weiterer Beweis für die vom vzbv – mit alten ‘Daten’ geleugnete Beratungslücke. Dass es durch das Provisionsverbot keine “massenhafte Ausgrenzung finanziell schwacher Verbraucher:innen” gäbe, ist einfach nur ein schlechter Witz: Die britische Aufsicht FCA spricht in einer aktuellen Konsultation sogar davon, dass die britischen Verbraucher “weitgehend aus dem Markt für traditionelle Finanzberatung ausgeschlossen” sind (“Consumers are therefore largely priced out of the market for traditional financial advice”). Warum ignoriert bzw. verdreht der vzbv hartnäckig diese Fakten, obwohl sie doch selbst die britische Aufsicht offen eingesteht!

‘k-mi’-Fazit: Geht so Verbraucherschutz, wenn man gegenüber der Öffentlichkeit neueste Studienergebnisse zu den Nachteilen eine Provisionsverbots unter den Teppich kehrt bzw. deren Darstellung selektiv verzerrt? Wir glauben nicht und halten dies für maximal unseriös bzw. einen mittelschweren verbraucherpolitischen Skandal, der inzwischen kein Kavaliersdelikt mehr ist und auch mittlerweile über fanatischen Verbraucherlobbyismus hinausgeht. Aufgrund der öffentlichen Finanzierung schuldet der vzbv der Öffentlichkeit sachgemäße Information und Aufklärung und keine hartnäckige bzw. taktische Realitätsverweigerung!

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