vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf einer Omnibusrichtlinie zur Stärkung der Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zu einem Richtlinienentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Kommission den Vertrieb von Wertpapieren und Lebensversicherungen schärfer regeln will. Ziel der Richtlinie soll sein, dass Kleinanleger:innen angemessen geschützt sind und passende Anlageprodukte empfohlen bekommen. Nach Ansicht des vzbv sind allerdings noch erhebliche Änderungen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.
Folgende Punkte sieht der vzbv als zentral an:
Der Entwurf hält grundsätzlich am Provisionssystem fest – trotz der Erkenntnis, dass Provision Fehlanreize im Finanzvertrieb erzeugen und so zu Fehl- und Falschberatungen führen.
Im Entwurf der Omnibusrichtlinie wurde lediglich ein partielles Provisionsverbot aufgenommen. Dabei ist misslich, dass die neuen Regeln bei Finanzinstrumenten und Versicherungsanlageprodukten nicht einheitlich ausgestaltet sind. Dies wird nach Ansicht des vzbv zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Produkte mit niedrigerem Verbraucherschutzniveau führen.
Freie Finanzvermittler und Kreditinstitute müssen demselben Aufsichtsregime unterstehen, das die Einhaltung der Wohlverhaltenspflichten kontrolliert. Dies muss nach klarer Auffassung des vzbv die zentrale, nationale Finanzaufsichtsbehörde im Netzwerk mit den europäischen Aufsichtsbehörden sein.
Fortschritte zeigt der Richtlinienentwurf hinsichtlich des Marketings über Sozialen Medien und hier vor allem das Influencer-Marketing. Allerdings sind die Regeln noch nachzuschärfen. So sollte nicht nur die Werbung als solche zu kennzeichnen, sondern auch die Anbieter klar zu benennen sein, damit die Verantwortlichkeit des Anbieters für Inhalt und Aktualität von Werbeaussagen nach außen erkennbar ist. Download: https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-08/23-07-13%20StN%20Retail%20Investment%20Strategy%20-final%20%281%29.pdf
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