Wissenschaftliches Gutachten zur EU-Kleinanlegerstrategie
Als führender Vermittlerverband gab der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in seiner Zusammenarbeit mit der European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) bereits in der Sommerpause eine Stellungnahme zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) ab. Nun veröffentlicht der Verband in nächster Zeit dazu ein Gutachten von Professor Dr. Christoph Brömmelmeyer, von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder).
„Mit dieser wissenschaftlichen Expertise können wir sagen, dass die RIS Maklern nicht verbieten wird, gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Damit sind wir erneut in unserer Auffassung bestätigt.“
„Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie enthält kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler/innen“, konstatiert Prof. Dr. Brömmelmeyer. „Die Kommission hat sich vielmehr bewusst entschieden, den provisions- und courtage-basierten Vertrieb von Versicherungen auch weiterhin zuzulassen. Richtig ist, dass die Provision für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ausnahmsweise entfallen soll, wenn der Versicherungsvermittler eine Beratung auf unabhängiger Basis ankündigt. Der Versicherungsmakler müsste künftig also im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten klarstellen, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig ist, dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber „nicht unabhängig“ erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist.“
Unabhängig davon setzt sich der BVK über sein Brüsseler Büro und BIPAR vehement dafür ein, dass nicht weitere Regulierungen die Vermittlertätigkeit erschweren. „Es gilt erst einmal die bestehenden Regelwerke auf ihre Praxistauglichkeit und Effektivität zu überprüfen, bevor der Berufsstand mit neuen Verordnungen konfrontiert wird. Im Übrigen fordern wir ein Regulierungsmoratorium, um die Wirtschaft zu entlasten“, so BVK-Präsident Heinz.
Über den BVK:
Der BVK zählt rund 14.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitgliedsbetriebe. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche berufsständische Vermittlerverband. Im Jahr 2021 jährte sich das hundertzwanzigjährige Bestehen des BVK.
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