‘k-mi’ wertet regelmäßig die Statistiken der britischen Finanzaufsicht FCA aus, um mehr Objektivität in die Debatte um ein Provisionsverbot zu bringen (vgl. ‘k-mi’ 32/20, 34/21, 33/22).
Glaubt man Verbraucherschützern, ist Großbritannien das Land, in dem durch das Provisionsverbot angeblich die Interessenkonflikte abgeschafft wurden: Die ganz frischen Daten dieser Woche zum sog. ‘The retail intermediary market 2022’ zeigen aber nun zum wiederholten Mal das Gegenteil: Wie in den Vorjahren ergibt die Auswertung der Beratereinnahmen durch die britische Aufsicht FCA, dass der Anteil der laufenden Fees (‘ongoing’) einen neuen Spitzenwert erklimmt, nämlich inzwischen 77 % (2019: 70 %, 2020: 74 %, 2021: 75 %). Das heißt: Die Haupteinnahmequelle von Beratern in UK sind damit nicht Einmalzahlungen, wie z. B. klassische Honorare, sondern fast nur noch laufende Servicegebühren, also ‘Honorarberatung light’! Ist daran etwas schlecht? Nein! Es widerlegt aber die holzschnittartigen bis polemischen Behauptungen von Verbraucherschützern und z. B. der S&D-Fraktion im EU-Parlament (vgl. ‘k-mi’ 24/23), dass man mit einem Provisionsverbot angebliche Interessenkonflikte in Form von abschlussabhängigen Vergütungen mit einem Federstrich einfach beseitigen könnte. Denn nicht nur der Anteil der fortlaufenden Vergütungen an den Berater-Einnahmen ist auf einem Spitzenwert, auch der Anteil der Firmen, die vorwiegend nach Anlagevolumen abrechnen: Mittlerweile über 61 % der Beraterfirmen rechnen bei laufenden Fees prozentual zwischen 0,5 und 1 % bezogen auf das Anlagevolumen ab, 10 % haben ein Kombimodell und 15 % haben pauschale Sätze. Der Anteil der Beraterfirmen, die nach Stundensätzen abrechnen – also die klassische Honorarberatung –, ist auf 13,4 % gefallen.
‘k-mi’-Fazit: Dies zeigt erneut, wie fach- und praxisfremd die rücksichtslose Rufschädigung der Sozialisten im EU-Parlament gegenüber Ihnen als Berater/in ist. Die S&D-Fraktion unterscheidet zwischen der “voreingenommenen Finanzberatung” mit Provisionen und einer idealisierten unabhängigen Honorarberatung, ohne dass sie wirklich weiß, wovon sie redet: “Provisionszahlungen verzerren die Finanzberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, da Berater Produkte empfehlen, die mit höheren Kosten einhergehen, wenn sie dadurch höhere Provisionen erzielen können. Dieses einseitige System muss verboten und durch ein transparentes Beratungsmodell ersetzt werden, bei dem die Beratungsgebühren im Voraus zu entrichten sind”, so eine S&D-Pressmitteilung vom 24.05.2023. Wie die Daten aus Großbritannien aber klar zeigen, gab bzw. gibt es dieses “transparente Beratungsmodell, bei dem die Beratungsgebühren im Voraus zu entrichten sind” in der Praxis kaum. Die Wirklichkeit ist eine andere: Die Mittelschicht in England sitzt auf mühsam zusammengekratzten, kaum verzinsten Sparpennies, die der Inflation ungeschützt ausgeliefert sind, da für Normalverdiener der Zugang zu Finanzberatung durch das Provisionsverbot inzwischen kaum noch möglich bzw. bezahlbar ist (vgl. ‘k-mi’ 28/23).
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