Der Abschlussbericht der Fokusgruppe der Bundesregierung zur Reform der privaten Altersvorsorge ist veröffentlicht.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-fokusgruppe-private-altersvorsorge.pdf?__blob=publicationFile&v=6 .

„Was hier vorliegt, ist mehr als zu erwarten war!“ kommentiert der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, Norman Wirth. „Riester soll endlich reformiert werden und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds bzw. eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.“

Nach erster Durchsicht des Berichtes sind folgende weitere Punkte zu begrüßen:

  • Bei Riester sind die Vorschläge überzeugend: die Garantien sollen fallen, es soll keine Verrentungspflicht mehr bestehen und eine Auszahlung soll zum Beispiel auch für die selbstgenutzte Immobilie verwendet werden können, sei es zur Sanierung, zum altersgerechten Umbau oder zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung.
  • Es scheint sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass risikoorientierter, offensiver vorgegangen werden muss, da ansonsten keine Chance besteht, die Altersvorsorgelücke zu schließen. Der klare Blick auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten deuten eine Zeitenwende an.
  • Man will sich von der Pflicht zur Leibrente verabschieden, was sicherlich ein noch zu diskutierender Punkt sein wird, wie auch das Minderheitsvotum des GdV hierzu zeigt.
  • Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots, in dessen Rahmen Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnten, wäre eine zukunftsfähige Neuerung aus Sicht des AfW.
  • Das beim Thema der geringen Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert wird, sondern vielmehr zur Senkung der Kosten Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfacht werden sollen, wird ausdrücklich begrüßt.

Es bleibt abzuwarten, was von den Vorschlägen der Fokusgruppe letztlich den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird. „Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig. Der AfW wird den Prozess weiter konstruktiv begleiten.“ so Wirth abschließend.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de