Die aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten unterscheiden sich nur sehr geringfügig von denen der letzten Veröffentlichung.
Das ist ein Ergebnis der neuen Sterbetafel, die der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wie in den Vorjahren entwickelt hat.
Die Sterbetafeln verwenden die allgemein gültige aktuarielle Denomination. Demnach entspricht qx bzw. qy der Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann bzw. eine Frau im nächsten Lebensjahr versterben. Ein Beispiel: Aus der Gruppe der heute 30-jährigen Männer werden von einer Million Männern 288 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qx=0,000288); aus der Gruppe der 30-jährigen Frauen werden von einer Million Frauen 176 das 31. Lebensjahr nicht erreichen (qy=0,000176).
Die Finanzaufsicht BaFin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel PKV–2024 berücksichtigen, wenn sie ab dem 1. Januar 2024 neue Tarife einführen oder Prämien anpassen – es sei denn, Besonderheiten des Bestandes oder von Teilbeständen erfordern noch vorsichtigere Annahmen. Die Sterbetafel ist auf der BaFin-Website abrufbar.
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