Deutschland ist ein Hochsteuerland. Das gilt nicht nur für die Besteuerung von Einkommen und Unternehmen, sondern auch im Bereich Finanzinvestments.
Hier macht die Bundesregierung nun einen Schritt nach vorne: Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt Entbürokratisierung und erweiterte Möglichkeiten für Investitionen in energetische Infrastruktur. Dazu kommen steuerliche Erleichterungen. „Damit wird ein wichtiger Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber Luxemburg beseitigt“, sagt Daniel Knoblach, Geschäftsführer der Super Global GmbH. „Für Anleger wird Deutschland deutlich attraktiver.“
Die Bundesregierung hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, die Neuregelungen sollen ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mit dem Gesetz will der Bund mehr privates Kapital für Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren und den deutschen Kapitalmarkt internationaler und weniger bürokratisch machen. „Das dürfte gelungen sein“, kommentiert Knoblach.
Denn das Gesetz bringt eine Vielzahl regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Verbesserungen für die deutsche Fondswelt. So werden unter anderem die Hürden für Investitionen in erneuerbare Energien gesenkt. Besonders wichtig ist allerdings, dass künftig die Verwaltung aller Investmentfonds von der Umsatzsteuer befreit wird. Diese Befreiung galt bislang nur für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OAGW) und von mit diesen vergleichbaren alternativen Investmentfonds (AIF) sowie von Wagniskapitalfonds. „Das führte dazu, dass insbesondere Investmentfonds, die in Infrastruktur und erneuerbare Energien investierten, im Ausland aufgelegt wurden“, erklärt Knoblach. „Luxemburg hatte hier die Nase vorn.“
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wird die Umsatzsteuerbefreiung nun auf die Verwaltung sämtlicher AIFs ausgedehnt – unabhängig von den Assetklassen und von der Regulierung des AIF-Managements sowie der Qualifikation der Anleger. Damit wird die steuerliche Situation an die anderer EU-Mitgliedsstaaten angeglichen. „Der Schritt bedeutet eine Stärkung des Finanz- und Investitionsstandortes Deutschland“, kommentierte Oliver Decker, seit März Aufsichtsratsmitglied von Super Global. „Es entfällt künftig ein wesentlicher Grund, in Luxemburg statt in Deutschland Fonds zu gründen.“ Die steuerlich motivierte Abwanderung ins Nachbarland dürfte dadurch gestoppt werden.
Begrüßenswert seien zudem die mittelbaren Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Anlageverordnung, die unter anderem für Versorgungswerke und Pensionskassen gilt. Änderungen ergeben sich hier beispielsweise bei der Zuordnung von Investitionen zur Immobilienquote und damit weiter gefassten Investitionsmöglichkeiten.
Über Super Global
An den Standorten Deutschland und Luxemburg bietet Super Global etablierte Investmentvehikel mit innovativen Lösungen sowie nachhaltigen Produktkonzepten an. Als AIFM für Alternative Investmentfonds verbindet Super Global DE maßgeschneiderte Fonds sowie Dienstleistungen für die Bereiche Portfoliomanagement, Risikomanagement und Administration. Die Luxemburger Gesellschaft ermöglicht weltweit anerkannte und etablierte Securitisation-Lösungen, individuell gestaltbar und auf die jeweiligen Kundenanforderungen ausgerichtet. Super Global übernimmt das Set-up, die regulatorische Strukturierung sowie die fortlaufende Administration.
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