Transparenz und Sicherheit

 

Geschlossene Gesundheitsfragen wie z. B. „Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit?“ haben für Vermittler und Kunden einen großen Vorteil: Sie können einfach beantwortet werden. Und der Kunde bekommt umgehend ein Ergebnis. Daher setzt die NÜRNBERGER Krankenversicherung (NKV) jetzt noch stärker auf diese Fragen.

Bei vielen Stationärtarifen werden sie bereits angewendet, jetzt gibt es auch für die neuen Pflegetagegeldtarife sowie den Pflegeschutzbrief PASS für Assistance-Leistungen der Malteser geschlossene Fragen. Beispiel:

  1. Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder liegt ein Grad der Behinderung von mehr als 50 % vor?
  2. Wurde bei Ihnen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine der genannten Erkrankungen oder Folgen diagnostiziert oder behandelt?

Werden beide Fragen verneint, steht am Point of Sale fest, dass der Tarif ohne Erschwernis angenommen wird. Wird eine der Fragen mit ja beantwortet, erscheint sofort das Ergebnis, dass die gewünschte Absicherung nicht möglich ist. Vermittler können daher dem Kunden noch im Beratungsgespräch Auskunft darüber geben, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Für NKV-Vorstand Christian Barton liegen die Vorteile auf der Hand: „Bei offenen Gesundheitsfragen kann etwas vergessen werden. Das führt zu Problemen, wenn der Versicherer im Leistungsfall prüft, ob die Gesundheitsangaben zum Zeitpunkt der Antragstellung

wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Gegebenenfalls kann er sogar vom Vertrag zurücktreten. Geschlossene Gesundheitsfragen bringen Transparenz, Klarheit und Sicherheit im Leistungsfall, sowohl für den Kunden als auch für den Vermittler.“ Laut Barton soll die Gesundheitsprüfung auch bei weiteren Tarifen optimiert werden.

Allgemeine Wartezeiten in vielen Zusatztarifen entfallen

Es gibt eine weitere Neuheit: In vielen Tarifen verzichtet die NKV ab sofort auf die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie bleiben unverändert bestehen.

 

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