Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt, dass die Debatte Fahrt aufnimmt
Der Bundesrat hat auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Noch Ende vergangenen Jahres hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann einer solchen Pflichtversicherung eine klare Absage erteilt. Der BdV begrüßt, dass das Thema mit der Entschließung des Bundesrats aktuell bleibt. „Anders als in den zwanzig Jahren zuvor verliert sich die Debatte nicht mehr im Nirwana rechtlicher Bedenken — das ist gut. Ernüchternd ist, wie Bund und Länder die Verantwortung hin und her schieben, ohne voranzukommen. Die Bundesländer, die von der Notwendigkeit einer verbindlichen Lösung überzeugt sind, sollten jetzt konkret werden und eigenständig loslegen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.
Möglich wäre das mit dem Lösungsvorschlag, den der BdV bereits im März 2022 gemacht hat. Dieser sieht ein kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die eine private Elementarschadenversicherung besitzen, würden von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. In einem ausführlichen Bericht der Bundesregierung an die Bundesländer im Dezember 2022 wurde die Meinung vertreten, dass die Finanzverantwortung eindeutig den Wohngebäudeeigentümer*innen zuzuweisen sei und man deshalb auf eine besondere staatliche Kontrolle der Versicherungspflicht verzichten könne. „Anders als bei einer Pflichtversicherung, die mit keinerlei Kontrolle oder gar Sanktionen verbunden wäre, würde sich einer Steuerzahlung wie in unserem Vorschlag kaum eine Eigentümerin oder ein Eigentümer entziehen können“, sagt Rehmke.
Die Versicherungslobby lehnt eine Versicherungspflicht ab und macht sich für eine künftig vollintegrierte Wohngebäudeversicherung stark. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) will diesen Einschluss von Elementarschäden mittels einer fiktiven Zustimmung auch bei Bestandskund*innen umsetzen. Ein Widerspruch der Versicherten, würde nach den Vorstellungen des GDV eine Haftungsfreistellung für Versicherer, Vermittler und Staat auslösen. Diesen Vorschlag sieht der Verbraucherschutzverein kritisch. „Im Verbraucherrecht gibt es aus guten Gründen keine stillschweigenden Zustimmungen. Derartig schwere Eingriffe in die Vertragsfreiheit sollten nur im engen Rahmen eines staatlich kontrollierten Pflichtsystems vorgenommen werden“, sagt Rehmke.
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