Whitepaper von PwC und Morningstar: Uneinheitliche Datenlage erschwert Vergleichbarkeit nachhaltiger Fonds und Anlageentscheidungen
Anleger bevorzugen “dunkelgrüne” Fonds
Der Wunsch von Anleger:innen, in nachhaltige Produkte im europäischen Fondsmarkt zu investieren, ist ungebrochen. Allerdings mangelt es trotz des steigenden Angebots weiter an Transparenz für die Auswahlentscheidung, wie eine aktuelle Analyse von PwC Deutschland und dem Analysehaus Morningstar zum Stand der ESG-Offenlegung im Asset & Wealth Management 2022 ergab.
“Die fehlende Transparenz hängt im Wesentlichen mit der Geschwindigkeit der Umsetzung multipler Regularien zusammen”, erläutert Martin Weirich, Leader AWM Sustainable Finance bei PwC Deutschland. Erst mit Inkrafttreten der Level-II-Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) würden seit Januar dieses Jahres erweiterte Transparenzpflichten eingefordert.
Etikettierung läuft uneinheitlich
Seit März 2021 gilt Stufe 1 der EU-Offenlegungsverordnung, nach der Produkte in drei Kategorien untergeteilt werden: Finanzprodukte ohne expliziten Fokus auf Nachhaltigkeit in ihrer Anlagestrategie fallen unter Artikel 6, unter Artikel 8 fallende Fonds bewerben unter anderem ökologische oder soziale Merkmale; Anlageprodukte, die als Artikel 9 eingestuft werden, müssen explizit ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.
Dem Whitepaper zufolge gingen Asset Manager bei der Einstufung ihrer Fonds nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung 2022 sehr unterschiedlich vor. “Es bleibt abzuwarten, ob sich 2023 die Transparenz bei den Produkten deutlich erhöhen wird”, sagt Martin Weirich, Leader AWM Sustainable Finance bei PwC Deutschland. “Einige Asset Manager legen die Vorschriften konservativer aus als andere. Eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 ist noch kein formales ESG-Label. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die individuellen ESG-Ziele eines Fonds und den Investitionsprozess genau verstehen.”
Der Studie zufolge erreichten per Ende Dezember 2022 Artikel-8- und-9-Fonds einen Marktanteil von rund 55 Prozent beim verwalteten Vermögen im europäischen Fondsmarkt, was auch auf eine verstärkte Reklassifizierung bisheriger Artikel-6-Fonds im Vorfeld der Level-II-Anforderungen der SFDR zurückzuführen ist. Im zweiten und dritten Quartal wurde die Mehrzahl der Artikel-6-Produkte auf Artikel 8 hochgestuft.
Anleger bevorzugen Artikel-9-Fonds
Das Interesse der Investoren an Artikel-6- und Artikel-8-Fonds ließ seit Beginn 2022 stark nach. Beide Kategorien zusammen verzeichneten im dritten Quartal Nettomittelabflüsse von rund 80 Milliarden Euro. Fonds, die ein explizites Nachhaltigkeitsziel gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung verfolgen, verdoppelten trotz Inflationsdrucks, geopolitischer Risiken und Marktvolatilität im dritten Vierteljahr ihre Zuflüsse auf 12,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorquartal.
Im vierten Quartal 2022 wiesen Artikel-8-Fonds, die ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten berücksichtigen, wieder Nettoneumittelzuflüsse auf, während Artikel-9-Fonds den geringsten Zuwachs seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021 zeigten. Ein Grund: Von den insgesamt 420 Umklassifizierungen Im vierten Quartal handelte es sich in 307 Fällen um Abstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8, betroffen war ein verwaltetes Vermögen von insgesamt 175 Milliarden Euro.
Stabiler Trend bei Fondsneuauflagen
Bei den Produktneuentwicklungen zeigte sich bei Fonds, die nach Artikel 8 und 9 klassifiziert sind, im Jahresverlauf 2022 hingegen ein stabiler Trend. Zudem bauten die Vermögensverwalter ihre Fondspalette hinsichtlich Anlageklasse, Marktengagement, Anlagestil und Thema weiter aus, wobei Aktienfonds überwiegen.
Außerdem lässt sich bei Fonds nach Artikel 8 und 9 eine Zunahme an ESG- und Umweltfonds erkennen. Unter Artikel 9 erweiterten verschiedene Themenfonds ihr Angebot zum Erhalt von Ökosystemen, zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Aufbau energieeffizienter Infrastrukturen.
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