Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. begrüßt dies grundsätzlich. Denn es wird natürlich Zeit, dass der absurde und wettbewerbsverzerrende Zustand endlich beendet wird.
Es war und ist inakzeptabel, dass alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, alle Banker, alle Vermögensverwalter und alle Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach die Pflichten zu Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen seit dem 2. August letzten Jahres erfüllen müssen – nur die Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung nicht. Andererseits sind die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage so kompliziert ausgestaltet, dass von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlerschaft keine Rede sein kann.
Norman Wirth, Vorstand des AfW: „Wenn beim Kunden erfasst werden soll, inwiefern und in welchem prozentualem Umfang ein Anlageprodukt nachhaltige Investitionen gemäß 1. der EU-Taxonomie, 2. im Sinne der EU‐Offenlegungsverordnung und 3.nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten PAIs – abdecken und man dann auch noch ein passendes Produkt dafür finden soll, ist dies nahezu unmöglich praktisch umzusetzen.“
Hier gibt es in Zukunft noch viel zu tun, um zu einer praxistauglichen und kundenorientierten Lösung zu kommen. Der AfW wird sich weiter im Interesse der gelebten Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft und seiner Mitglieder und ihrer Kundinnen und Kunden hierfür einsetzen.
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