Nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland sind gegen alle Naturgefahren versichert.
Bevor die Starkregensaison los geht, sollten Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ihren Versicherungsschutz überprüfen.
Hausbesitzer sollten schon jetzt aktiv werden, wenn sie ihr Eigentum zu Beginn der Starkregensaison im Mai gegen Überflutungen absichern wollen. Denn bei der dafür notwendigen Elementarschadenversicherung gilt häufig eine Wartezeit. „In der Regel dauert es ein paar Wochen, bis die neue Versicherung greift“, erklärt Jörg Asmussen Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. „Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September; aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf“, so Asmussen. Gefährdet sind nicht nur Flussanrainer, denn Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen. Deutschlandweit ist bislang nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert.
Prävention zur Vermeidung von Schäden
Neben einer Elementarschadenversicherung ist Prävention ein zentraler Baustein zur Vermeidung von Schäden. „Unabhängig vom Versicherungsschutz sollten alle, die ein Haus besitzen oder gerade bauen, den Überschwemmungsschutz mitdenken und notwendige Schutzmaßnahmen einplanen“, rät Asmussen. Beim Bauen sollte eine geringfügige Überflutung des Grundstückes mit eingeplant werden. Auch sollten Flächen erhalten bleiben, auf denen Wasser versickern kann. Bereits bestehende Gebäude können nachgerüstet werden, etwa durch Aufkantungen vor außen befindlichen Kellertreppen und Lichtschächten oder den Einbau wasserdichter Kellerfenster.
Zur Vermeidung von Schäden durch Naturgefahren setzt sich die Versicherungswirtschaft für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein. Es sieht vor, alle Wohngebäude rundum gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch um den Elementarschutz ergänzt, sofern Kunden nicht widersprechen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Neue Verträge schließen den Schutz zumeist ohnehin standardisiert ein, sofern der Kunde nicht widerspricht.
Warum gibt es Wartezeiten?
Wartezeiten sind bei Versicherungen üblich. Es gibt sie auch in der Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung. Sie schützt die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch durch Einzelne. Denn mit den Beiträgen aller Versicherten werden alle Schäden bezahlt. Damit nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis der erste Schaden reguliert werden kann.
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