„Mit leichter Verspätung soll es in diesem Jahr nun endgültig losgehen: Die Aktienrente kommt.
Das Herzensprojekt der FDP nimmt so langsam Form an und ist im Bundeshaushalt für 2023 bereits vorgesehen. Inzwischen offiziell als „Generationenkapital“ bezeichnet plant die Bundesregierung die Einzahlung von zehn Milliarden Euro jährlich in einen Fonds. Kreditfinanziert. Ohne Zugriffsmöglichkeiten durch die Politik. Das Risiko trägt der Bund und Fondsmanager wie die öffentlich rechtliche KenFo-Stiftung. Doch was bedeutet das für die Finanzdienstleistungsbranche? Was müssen Berater nun wissen? Eine Einschätzung aus Sicht des VOTUM Verbands.
Martin Klein, geschäftsführender Vorstand, VOTUM Verband
Das Wichtigste vorab: Es ist absolut zu begrüßen, dass die Bundesregierung den ersten Schritt in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung vornimmt. Diese Maßnahme war angesichts der Überalterung unserer Gesellschaft und den damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf unser Rentensystem längst überfällig. Ja, die Aktienrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und dass sich nun auch in Sachen Anschlussfinanzierung in der Bundesregierung eine Lösung abzeichnet, erweckt ebenso Grund zur Hoffnung. Von einem Allheilmittel für die Stabilisierung der Rentenkassen kann jedoch keine Rede sein. Angesichts der jährlich steigenden staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln in die Rentenkasse, die schon längst die 100 Milliarden Euro Schallmauer durchbrochen haben, ist dieser Schritt in die teilweise Kapitaldeckung nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es besteht also weiterhin bei den allermeisten Menschen in Deutschland die Notwendigkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Das bringt mich zu der Frage:
Wie sollen die Berater mit der Aktienrente umgehen?
Wichtig ist, dass man sich in den Grundzügen mit dem Vorhaben der Bundesregierung auseinandersetzt. Es kann gut sein, dass im Beratungsgespräch das „Generationenkapital“ thematisiert wird.
So ist gut zu wissen, dass es sich bei dieser teilweisen Kapitaldeckung auch weiterhin ausschließlich um die gesetzliche Rentenversicherung handelt, dass die ersten Effekte erst gegen Ende der 2030er Jahre eintreten werden, wenn aus dem Kapitalstock die ersten Erträge in die Rentenkasse fließen. Dieses Projekt zielt daher ausschließlich auf die Stabilisierung des bestehenden Systems ab und nicht etwa auf eine Erhöhung der Rentenansprüche der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner.
Dieses Basiswissen wird den Beraterinnen und Beratern helfen, im Kundengespräch das Thema Aktienrente/Generationenkapital sauber einzuordnen. So kann im Dialog verdeutlicht werden, dass dieser Kapitalstock kein Substitut für eine private Altersvorsorge sein kann und keine Rentenlücke schließt.
Die Aktienrente als Steilvorlage im Beratungsgespräch
Ich würde sogar einen Schritt weitergehen und den Beraterinnen und Beratern empfehlen, das Thema Generationenkapital bewusst anzusprechen. Denn eines macht der Aufbau dieses Kapitalstocks deutlich: Auch ein sicherheitsorientierter Anleger – die Bundesrepublik Deutschland – setzt zur Stabilisierung des Rentensystems auf aktienbasierte Investitionen. Wenn selbst „Vater Staat“ eingesehen hat, dass bei langfristigen Sparvorgängen, Investitionen in den Kapitalmarkt, bei Abwägung von Chancen von Risken, die aussichtsreichste Rendite sichern, dann sollte dies beim Anlageziel Altersvorsorge auch eine echte Option für Ihre Kundinnen und Kunden sein.
Das große „Aber“ – und ein Versprechen von VOTUM
Trotz des mit dem Projekt „Generationenkapital“ eingeläuteten Umdenkens des Staats in Sachen Altersvorsorge und Aktienmarkt muss weiterhin sichergestellt werden, dass die private Altersvorsorge auch in Zukunft staatsfern bleibt.
Bei der Reform der zweiten und dritten Säule muss der Staat die Rolle des Enablers einnehmen. Anreize setzen, statt mit Überregulierung Sparer und Berater einzuengen, das muss das Motto sein. Schließlich ist es die Aufgabe unserer Branche, für jeden Kunden bedarfsgerechte, individuelle und maßgeschneiderte Altersvorsorgeprodukte sowohl in der betrieblichen als auch privaten Altersvorsorge zu finden – und zu vermitteln. Dies kann nicht durch staatlich vorgegebene und verwaltete Standardprodukte ersetzt werden.
Die Einrichtung eines Staatsfonds in der dritten Säule wäre der völlig falsche Weg. Klar ist, und das muss gegenüber der Politik immer und immer wieder gesagt werden: Versicherungs- und Anlagevermittler sind die Haupttreiber für die Schließung der wachsenden Rentenlücke in Deutschland. Sie sind der Schlüssel zum Erfolg. Unser Versprechen als Vermittlerverband VOTUM an Sie ist, dass wir uns auch weiterhin in Berlin und Brüssel für Ihre Interessen einsetzen werden.
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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de