Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die BaFin hat Herrn Dominik Haas, Zeitlarn, mit Bescheid vom 23. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Haas nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Hierdurch betreibt Haas das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
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