Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die BaFin hat Herrn Michael Glanzmann, Rheinau, mit Bescheid vom 27. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Glanzmann nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.
Hierdurch betreibt Glanzmann das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er darf keine weiteren Einlagen annehmen und ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
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