Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

 

Die BaFin hat Herrn Hans Jürgen Drexler, Rosenheim, mit Bescheid vom 28. August 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln. Drexler nahm Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Drexler das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

 

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