Die Zurich Gruppe Deutschland bietet ihren Mitarbeitenden ab 1.1.2023 die Möglichkeit, zeitweise aus dem Ausland zu arbeiten.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende, die dem Office-Typen FlexWork zugeordnet sind. So kann man beispielsweise den Urlaubsaufenthalt verlängern und an bis zu 10 Arbeitstagen im Feriendomizil arbeiten.

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet ihren Mitarbeitenden ab 1.1.2023 die Möglichkeit, zeitweise aus dem Ausland zu arbeiten. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende, die dem Office-Typen FlexWork zugeordnet sind. So kann man beispielsweise den Urlaubsaufenthalt verlängern und an bis zu 10 Arbeitstagen im Feriendomizil arbeiten.

Flexible Arbeitsortwahl im „FlexOffice“

Das Arbeitsmodell „FlexWork 2.0“ der Zurich Gruppe Deutschland unterscheidet zwischen drei Office-Typen, die den Mitarbeitenden unterschiedliche Ausprägungen an Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes einräumen. Beim FixOffice-Typen wird die Arbeit zu 100 Prozent an einem festen Arbeitsplatz in den Betriebstätten erledigt. Zurich Mitarbeitende, die dem Typen „HomeOffice“ zugeordnet sind, arbeiten bis zu drei Tage von zuhause und zwei Tage in der Betriebsstätte. Die Erweiterung auf das mobile Arbeiten im Ausland und die generell höchste Flexibilität betrifft die Mitarbeitenden der dritten und größten Kategorie „FlexOffice“. Im „FlexOffice“ können die Mitarbeitenden unter Einbindung der Führungskraft entscheiden, wo der für die Aufgabe am besten geeignete Arbeitsort ist. Pro Quartal können bis zu 50 Prozent außerhalb der Betriebsstätte, also auch beispielsweise zuhause, gearbeitet werden. Die „FlexOfficer“ können nun – vorerst testweise im Rahmen eines Pilotprojekts – an bis zu 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr im Ausland arbeiten.

Pilotprojekt erlaubt mobiles Arbeiten vorerst in sechs europäischen Ländern

Unter Berücksichtigung der steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten gelten für die Genehmigung der Mobilarbeit im Ausland besondere Bedingungen in Bezug auf die Dauer, die Länder, die Art der Tätigkeit und die Funktion der Mitarbeitenden. Das mobile Arbeiten im Ausland ist befristet und nur in definierten Ländern möglich. Zu diesen Ländern zählen Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien und die Schweiz (ausgenommen europäische Überseegebiete). Der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) sowie der originäre Arbeitsplatz der Mitarbeitenden verbleibt vollumfänglich in Deutschland. Zudem unterliegen die Mitarbeitenden weiterhin der deutschen Sozialversicherung. Die Kosten für die Mobilarbeit im Ausland, beispielsweise für die Internetanbindung, trägt der Mitarbeitende.

Mehr Flexibilität in der Lebensplanung

„Mit der Erweiterung unseres Arbeitsmodells um das mobile Arbeiten im Ausland beweisen wir erneut das hohe Vertrauen, das wir in unsere Mitarbeitenden setzen“, so Dr. Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. „Das Update zahlt auf eine familienfreundliche Work-Life-Balance ein und kommt auch den Wünschen nach mehr Flexibilität in der persönlichen Lebensplanung der Kolleginnen und Kollegen entgegen.“ Personalvorstand Uwe Schöpe bestätigt: „Mit dem neuen Aspekt der Global Mobility setzen wir einen weiteren Akzent als verantwortungsvoller und moderner Arbeitgeber.“ Zurich wurde 2022 zu Deutschlands Top-Arbeitgeber Nummer 1 im aktuellen Business Ranking vom unabhängigen Research-Analysten FactField und dem Magazin Focus benannt sowie zum „Most Wanted Employer“ innerhalb der Versicherungsbranche nach einer Auswertung der ZEIT Verlagsgruppe gemeinsam mit dem Bewertungsportal Kununu.

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