Verpflichtungen steigen, Zinswende bringt aber noch keine Entlastungen bei HGB-Rückstellungen
Bilanzielle Herausforderungen sieht das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Unternehmen, die Betriebsrenten per Direktzusage gewähren, geraten gleich von zwei Seiten unter Druck. Zum einen müssen langfristige Trendannahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung inflationsbedingt erhöht werden, zum anderen fällt der für die Berechnung der Rückstellungen maßgebliche HGB-Rechnungszins immer noch, obwohl sich die Zinsentwicklung längst gedreht hat. Anhand des Rechnungszinses wird ermittelt, welche Rendite Geldanlagen bringen, die für Betriebsrenten zur Seite gelegt werden. Je niedriger er ist, umso höher werden deshalb die notwendigen Rückstellungen.
Ebenfalls höhere Belastungen bringen die in naher Zukunft anstehenden Renten- und Gehaltsanpassungen:
„Durch die teils zweistelligen Inflationsentwicklungen der letzten Monate, werden die VPI bedingten Rentenanpassungen der nächsten Jahre deutlich über den langfristigen Trendannahmen liegen. Gleiches gilt für tarifgebundene Gehaltsanpassungen. In der Metall- und Elektroindustrie ist z.B. mit Gehaltsteigungen von über 8% in den nächsten 2 Jahren zu rechnen. Diese Effekte sind in den Rückstellungen zum Jahresabschluss 2022 bereits zu berücksichtigen und können diese allein um bis zu 15% erhöhen,” kommentiert Aon Principal, Dr. Jan-Carl Stegert, die Entwicklung.
Die Inflation belastet die Unternehmen auch bei der betrieblichen Altersversorgung. Um bis zu fünfzehn Prozent wird der Aufwand nach Einschätzung der Experten des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon steigen.
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