Seit dem 22.11.2022 gilt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Mit ihrem Inkrafttreten steigen quer über alle Leistungen und Tierarten die Kosten für die tierärztlichen Leistungen im Schnitt um 20 Prozent. Einige GOT-Posten, die bei so gut wie jedem Tierarztbesuch anfallen, steigen sogar noch stärker an, so zum Beispiel die Kosten für Allgemeinuntersuchungen, Injektionen und Narkosen – hier liegt die Steigerung bei durchschnittlich 60 Prozent. Dr. Christian Prachar, Produktmanager der Gothaer Tierkrankenversicherung, kommentiert die Situation:
„Seit 1999 wurden an der GOT nur minimale Veränderungen vorgenommen, so dass die alte Fassung schon länger nicht mehr den Anforderungen der tierärztlichen Praxis entsprach. Dass die Neuordnung der GOT nun ausgerechnet in die Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten fällt, ist für Tierbesitzer*innen natürlich ärgerlich. Aber die Kosten der Tierärzt*innen sind in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich gestiegen – und dies wurde in der alten GOT nur unzureichend berücksichtigt. Um weiterhin flächendeckend eine angemessene tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, war die Neuordnung der GOT also unumgänglich.
Die Kostensteigerung für tierärztliche Behandlungen rückt somit das Thema Tierkrankenversicherung momentan verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Denn gerade im Zusammenhang mit steigenden Kosten für den Tierarztbesuch wird mit einer steigenden Nachfrage nach Tierkrankenversicherungen gerechnet. Auch von Seiten der Tierärzteschaft wird diese zur Finanzierung der Gesundheit der Haustiere empfohlen, teils erfolgt sogar eine aktive Ansprache der Tierbesitzer*innen. Auch von Institutionen und Verbänden wie der Bundestierärztekammer oder dem Bundesverband praktizierender Tierärzte werden Informationen zum Thema Tierkrankenversicherung veröffentlicht.
Die Tarife der Gothaer Tierkrankenversicherung für Hunde werden auch der neuen GOT gerecht – und zwar sowohl für Neu- als auch für Bestandskund*innen. Im Juli 2022 erfolgte ein Leistungsupdate quer durch alle Tariflinien bei stabilen Beiträgen. Die Entscheidung zur Verbesserung der Leistungen zum Juli 2022 fiel übrigens schon Ende 2021 – und damit unabhängig von der Neufassung der GOT. Dass diese kommt, war damals zwar schon absehbar, inhaltliche Details lagen aber noch nicht vor. Außerordentliche Beitragserhöhungen für unsere Versicherten sind aktuell nicht vorgesehen, wir werden die Entwicklung der tierärztlichen Behandlungskosten aber natürlich intensiv beobachten.
Die Neuordnung der GOT macht es nur noch einmal mehr deutlich: Das Hauptargument für eine Tierkrankenversicherung war immer schon die Absicherung gegen hohe Kosten für notwendige Behandlungen – und diese Kosten werden mit der neuen GOT zweifellos steigen. Das wird vor allem im Bereich ohnehin schon teurer Operationen wie der Versorgung von Knochenbrüchen oder Kreuzbandrissen den finanziellen Druck auf die Tierbesitzer*innen zusätzlich erhöhen. Ein Grund mehr, sich intensiver mit den Vorteilen einer Tierkrankenversicherung zu beschäftigen.“
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