LV 1871 konkretisiert mit der Unterstützung von PremiumCircle an leistungsrelevanten Stellen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung-AVB. Alles rund um die Obliegenheiten im Leistungsfall.
Die seitens PremiumCircle seit vielen Jahren vorgenommene Kritik an den AVB der Berufsunfähigkeitsversicherung hat jetzt für Neukunden zu ersten gravierenden Verbesserungen geführt. Als erster Versicherer hat die Lebensversicherung von 1871 a. G. München gemeinsam mit der PremiumCircle Deutschland GmbH Ihre AVB grundlegend überarbeitet und die vom Versicherten im Leistungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten klargestellt und ihrer bisherigen Leistungspraxis angepasst.
Als wesentliche Verbesserung wurde dabei unter anderem die im Markt übliche Generalklausel zur unbegrenzten Einholung von Informationen, Unterlagen und Nachweisen komplett gestrichen. Ebenso wurde in den AVB u.a. der Zeitpunkt festgelegt, ab wann im Zuge der Leistungsbeantragung vom Versicherten medizinische Unterlagen vorzulegen sind. Damit entfällt die marktweit übliche Regelung „Nachweise im Zweifel rückwirkend seit Geburt“, die von BU-Versicherten im Leistungsfall selten zu beschaffen sind.
PremiumCircle bietet mit der PremiumSoftware eine AVB-quellenbasierte Analysesoftware für präzise, umfassende Identifikation aller vertragsrelevanten garantierten Leistungen für Vermittler und Versicherer in den Bereichen PKV, Berufsunfähigkeits- und Pflegetagegeldversicherung an. Sogenannte „KANN-Regelungen“, Prospektaussagen, geschäftsplanmäßige Erklärungen oder von den AVB abweichende Leistungsaussagen werden nicht berücksichtigt.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden gegenwärtig 117 PCD-BestOf-Leistungskriterien in 9 Kriterienbereichen abgebildet. Diese verteilen sich (Zahlen in Klammern) auf den Geltungsbereich (2), Leistungsrahmen (27), Erweiterter Leistungsrahmen (14), Nachweise Leistungsfall (3), Mitwirkung versicherte Person (7), Verweisung – Umorganisation (28), Leistungsphase (8), Obliegenheiten im Leistungsfall (21) sowie zusätzliche Leistungen (7).
Bislang gab es 5 Versicherer die im Leistungsbereich „Obliegenheiten im Leistungsfall“ jeweils 1 von 21 Kriterien erfüllt hatten, nämlich eine Kostenbeteiligung des Versicherers bei Leistungsablehnung /-einstellung für die Überprüfung der Entscheidung durch eine unabhängige Stelle.
Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München erfüllt nach der Überarbeitung der AVB als derzeit einziger Anbieter in diesem für Versicherte entscheidenden Leistungsbereich 16 von 21 Leistungskriterien und belegt in der PremiumSoftware insgesamt im ungewichteten Gesamtranking aktuell mit additiven 81 von 117 PCD-BestOf-Leistungskriterien den 1. Rang.
Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München leistet somit eine echte Innovation für Verbraucher. Klare Regeln und Transparenz für die Nachweise im Leistungsfall.
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