Mehr Tote, mehr Verletzte: Nach dem historischen Coronatief im Jahr 2021 zogen die Verkehrsunfälle im ersten Halbjahr 2022 wieder an.

 

Mitfahrer sind bei Unfällen über die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Doch wie sieht es mit dem Fahrer aus?

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 1.238 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Verletzten stieg um 20 Prozent auf knapp 163.800 Personen. Werden bei einem Verkehrsunfall Fahrzeuginsassen verletzt oder getötet, sind deren Personenschäden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber wie sieht es mit dem Fahrer aus? Im Gegensatz zu den Mitfahrern sind Personenschäden des Fahrzeuglenkers nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. „Gibt es keinen Unfallgegner oder liegt Selbstverschulden vor, erhält der Fahrer keinerlei finanziellen Leistungen für beispielsweise Schmerzensgeld oder Verdienstausfall“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Immer mehr Autoversicherungen bieten mittlerweile als Zusatzbaustein einen Fahrerschutz gegen einen geringen Mehrbeitrag an. Bei der uniVersa kostet er beispielsweise zehn Prozent von der Haftpflichtprämie. Dafür sind bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall versichert, etwa für Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder als Hinterbliebenenschutz für Rente und Unterhalt im Todesfall. Als Alternative leistet auch eine private Unfallversicherung, die in der Regel zwar teurer ist, aber bei der auch Berufs- und Freizeitunfälle in einer 24-Stunden-Deckung mitversichert sind.

 

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