Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten
Die IDD kommt: Seit dem 23. Februar gelten im Versicherungsvertrieb neue Regeln. Die verschärften Transparenz und Wohlverhaltenspflichten einzuhalten wird für viele eine Herausforderung. Die HonorarKonzept GmbH hat hierfür den IDDAdvisor entwickelt. Das Beratungstool bietet insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten.
Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 höhere Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten.
„Hier kommt der IDDAdvisor ins Spiel“, sagt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. „Das eigens für die Partner der HonorarKonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits und Geeignetheitsprüfung.“
Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert. Auf Basis dieser Daten kann der Berater mit dem IDDAdvisor die Angemessenheits und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Ebenso sind auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich. Die relevanten Kundendaten können in Kürze direkt aus dem CRM System importiert werden.
Auch bietet eine Bestandsverwaltung im IDDAdvisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier können Berater mit wenigen Klicks u.a. auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen.
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