Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten.
Besonders hoch war das Aufkommen in der ersten Jahreshälfte 2022. Von Januar bis Juni 2022 gingen 175.430 BK-Anzeigen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein, das waren mehr als im Jahr 2021 insgesamt. Die Omikron-Welle hat damit auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich beeinflusst. Das geht aus Zahlen hervor, die der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits in 195.739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen 20.452 Erkrankungen an COVID-19, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde und 12.496 Fälle in der Schülerunfallversicherung. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung damit über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona.
Beschäftigte sind bei der Arbeit gesetzlich gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Auch eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege kann die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Bei Beschäftigten in anderen Berufen besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsunfall anzuzeigen, wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen.
“COVID-19 ist eine erhebliche Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung”, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. “In den Jahren vor der Pandemie hatten wir im Schnitt zwischen 75.000 und 80.000 BK-Anzeigen im Jahr. Das hat Corona deutlich verändert.” Die gesetzliche Unfallversicherung habe dennoch schnell reagiert und den betroffenen Personen schnell umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht. Mit Hilfe ihrer BG Kliniken haben die Unfallversicherungsträger bereits Versorgungsangebote für von Post-COVID betroffene Versicherte geschaffen. Bei der Fallbearbeitung unterstützen sich die Unfallversicherungsträger gegenseitig und bemühen sich, Anzeigen möglichst zügig zu bearbeiten.
Der Großteil der BK-Anzeigen entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 131.757-mal wurde der Verdacht auf eine Berufserkrankung im Zusammenhang mit Covid-19 vom 1.1. bis zum 30.6.2022 bei der BGW gemeldet. Damit übersteigt die Menge der Verdachtsmeldungen nach der Hälfte des laufenden Jahres bereits deutlich die Zahl für das gesamte Jahr 2021 (111.126).
“Wie das gesamte Gesundheitssystem sind auch wir als gesetzlicher Unfallversicherungsträger stark gefordert.” sagt Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW und ergänzt: “Obwohl wir tun, was wir können, uns zwischenzeitlich personell verstärkt haben und unsere Prozesse stetig optimieren, lässt sich angesichts dieser außergewöhnlich hohen Meldezahlen eine verzögerte Bearbeitung nicht immer verhindern.” Am stärksten betroffen ist 2022 bisher die Branche Kinderbetreuung mit 37.835 Verdachtsmeldungen. Auch aus den Branchen Pflege (34.628) und Kliniken (23.794) gingen besonders viele Meldungen ein. Versicherte mit längeren Krankheitsverläufen werden vom Reha-Management der BGW betreut. Seit Beginn der Pandemie sind dies insgesamt gut 2.900 Personen – hier mit abnehmender Tendenz: Beim Vergleich der Erkrankungen in den Jahren 2020 und 2021 lässt sich ein Rückgang der schweren und längeren Krankheitsverläufe beobachten.
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