Umfängliche Altersvorsorge­- und Anlageberatung rein auf Honorarbasis aus einer Hand

Neben der bereits seit 2016 bestehenden Zulassung als Honorar­Anlageberater nach §
32 KWG ist die Karlsruher Honorarfinanz AG jetzt auch als “Versicherungsberater“ nach
§34 d Absatz 2 zugelassen. Somit bietet das Unternehmen als eines der wenigen
Finanzdienstleister in Deutschland seine Dienstleistungen sowohl in der Anlage­ als
auch in der Versicherungsberatung rein auf Honorarbasis an. Geplant ist in Kürze die
Mitgliedschaft im BVVB, dem Bundesverband der Versicherungsberater e.V. „Mit der
Zulassung als Versicherungsberater spezialisieren wir uns ausschließlich auf die
Altersvorsorge­ und Absicherungsberatung. In Kombination mit der Honorar­
Anlageberatung bieten wir Verbrauchern jetzt ein umfängliches und produkt­unabhängiges Dienstleistungspaket“, so Honorarfinanz­Vorstand Davor Horvat. „Wir sind überzeugt, dass die Verbraucher den Wert einer solchen Beratung im Vergleich zum Produktverkauf gegen Provision honorieren werden.“

Versicherungsberatung ist logische Konsequenz für die Unternehmensentwicklung

Durch die Erweiterung auf die Versicherungsberatung ist es der Honorarfinanz möglich, die Verbraucher über die Vor­ und Nachteile aus den verschiedenen Vorsorgeschichten umfassend zu beraten. Diese bestehen aus der Finanzanalyse und Risikoprofilierung, der Strategieberatung zur Altersvorsorge nach zuvor ermittelter Zieldefinition und schließlich der darauf aufbauenden Anlageberatung. Horvat: „Nach der KWG­Lizenz vor zwei Jahren war für unsere Unternehmensentwicklung die Zulassung zur Versicherungsberatung der nächste logische Schritt. Damit unterscheiden wir uns von mehr als 99 Prozent der Marktteilnehmer.”

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