Pflichtversicherungen beratender Kammerberufe vereinheitlicht
Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater sollten Haftpflicht-Versicherungsschutz überprüfen
Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist ein Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Für Einzelkanzleien oder reine Bürogemeinschaften gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Von der Neuregelung betroffen sind alle Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung. Stichwort ist hier die Berufsausübungsgesellschaft (BAG). „Mit der BAG hat der Gesetzgeber ein neues Konstrukt eingeführt, das rechtsformübergreifend für jede Form der Berufsausübung gilt,“ erklärt Christian Kussmann, Vorstand Firmen und Freie Berufe der HDI Versicherung. Dabei muss die BAG ab dem 01.08.2022 den neu gestalteten Haftpflicht-Versicherungsschutz vorhalten.
Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.
„Ausreichender Versicherungsschutz ist eine grundlegende Maßnahme zur Sicherung der beruflichen Existenz. Das gilt auch für rechts- und steuerberatende Berufe. Auch unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen sollte dieser daher höchste Priorität haben“, rät HDI Vorstand Kussmann. Denn kommt es zu einem Schadenfall und die Versicherungssumme reicht nicht aus, bleiben – je nach Rechtsform – BAG oder auch die Gesellschafter persönlich für die überschießenden Schadensersatzsummen haftbar.
Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflicht-Versicherung für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend. Für Steuerberater ist diese dann erforderlich, wenn sie persönlich Mandate übernehmen. Diese persönliche gesetzliche Haftpflicht der Berufsträger wird bei HDI prämienfrei im Vertrag der Berufsausübungsgesellschaft integriert.
Für die Betroffenen ist es jetzt höchste Zeit, die Anforderungen aus der Berufsrechtsreform anzugehen und Versicherungsverträge und Vertragsbeziehungen an die neue Rechtslage anzupassen. Informationen dazu geben unter anderem Versicherer, die Berufskammern und -verbände.
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