Die Gothaer Krankenversicherung hat für ihren Tarif MediClinic Premium im aktuellen Rating von Franke und Bornberg für das Handelsblatt die Bestnote sehr gut sowie die alleinige Höchstzahl von 94 Punkten erhalten.

 

Bewertet wurden die Leistungen von insgesamt 25 Krankenzusatzversicherungen im Bereich der stationären Behandlung. In die Gesamtnote fließt die Teilbewertung für die Qualität zu 70 Prozent ein. Der Preis macht einen Anteil von 30 Prozent aus. Die Ratingagentur Franke und Bornberg geht bei ihrer Untersuchung von einer Person im Alter von 30 Jahren aus.

„Die Höchstbewertung von Franke und Bornberg zeigt, dass wir mit unserem stationären Leistungsbild eine exzellente Lösung zum Schutz der Gesundheit unserer Versicherten bieten und bei ihrer sorgenfreien und erholsamen Genesung unterstützen können“, sagt die Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung Dr. Sylvia Eichelberg und betont gleichzeitig das gestiegene Interesse an einer stationären Krankenzusatzversicherung. „Die COVID-19-Pandemie hat das Bewusstsein für Gesundheit und entsprechende Absicherung durch Zusatzversicherungen weiter geschärft. Gerade der optimale Schutz für einen Krankenhausaufenthalt ist deutlich in den Fokus gerückt – vor allem auch bei der jüngeren Zielgruppe.“

Das ist MediClinic Premium

Mit dem Abschluss von MediClinic Premium werden Versicherte bei einem Krankenhausaufenthalt als Privatpatient*innen behandelt und sichern sich durch den frühzeitigen Abschluss des Tarifs und dem damit einhergehenden Aufbau von Alterungsrückstellungen stabile Beiträge im Alter. Sie profitieren dabei unter anderem von Leistungen wie der Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer, der freien Wahl des Krankenhauses und zusätzlichen Komfortleistungen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt von Kindern unter zehn Jahren ermöglicht der Tarif eine Rooming-in-Begleitung durch einen Elternteil von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Daneben übernimmt die Gothaer Krankenversicherung privatärztliche Leistungen, die auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinausgehen.

 

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