Die im zitierten GfK-Report genannten Versicherungsvertreter sind rechtlich dem Lager der Versicherer zuzurechnen
Unter der Überschrift „Versicherungsvertreter genießen wenig Vertrauen“ veröffentlichte
die „Versicherungswirtschaft heute“ am 23. März 2018 das Ergebnis des aktuellen „Trust
in Professions Report 2018“, veröffentlicht vom GfKVerein. Dieses Ergebnis zwingt den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zu nachfolgender Klarstellung.
„Es herrscht leider in der Breite der Bevölkerung, die Politik eingeschlossen, ein bedauerliches Unwissen über den völlig unterschiedlichen Status von Kolleginnen und Kollegen, die der wichtigen Aufgabe nachgehen, die Deutschen gegen Risiken aller Art abzusichern“, beschreibt AfWVorstand Matthias Wiegel die aktuelle Wissenslage in der deutschen Öffentlichkeit.
Die im zitierten GfKReport genannten Versicherungsvertreter sind rechtlich dem Lager der Versicherer zuzurechnen. Sie „vertreten“, wie deren Berufsbezeichnung schon deutlich macht, die “Versicherer“. Sie sind also deren „verlängerter Arm“. Machen sie Fehler, sind diese Fehler haftungsrechtlich dem Versicherer zuzurechnen.
Im Gegensatz dazu sind die vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vertretenen „freien Finanzdienstleister und Makler“ eben keine Versicherungsvertreter, sondern Vertreter der Interessen ihrer Kunden, in deren Lager sie auch rechtlich stehen. Sie beraten ihre Kunden bei der Identifikation von Risiken und schlagen Lösungen zu deren Beseitigung vor. Dabei stehen sie dem Kunden gegenüber voll in der Verantwortung und haften auch persönlich für mögliche Fehler.
Dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW scheint es gerade nach der neuerlichen Veröffentlichung der GfKStudie wichtiger denn je, diese große Unterschiedlichkeit im Status der beiden Gruppen deutlich herauszustellen und auch der Politik klar zu machen.
Damit verbindet der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW den Appell an alle freien Vermittler und Makler, die sich noch nicht in einem eindeutig ihre Interessen vertretenden berufsständigen Verband organisiert haben, dies dringend zu tun. Nur die klare Abgrenzung zum Versicherungsvertreter wird dazu beitragen, der Bevölkerung, dem Verbraucherschutz und der Politik möglichst rasch den grundlegenden Unterschied zum freien und unabhängig agierenden Makler deutlich zu machen.
„Dafür steht der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dafür setzt er sich ein, dafür kämpft er. Kämpfen Sie mit!“ appelliert AfWVorstand Matthias Wiegel.
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