Obwohl der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zu Jahresbeginn durch die Politik gesenkt wurde, halten die Württembergischen Versicherungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) attraktive Angebote bereit.
Betriebliche Vorsorgeleistungen sind die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Grundabsicherung. Sie steigern die Identifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ihrem Betrieb. Je nach Ausgestaltung dienen sie als personalpolitisches Instrument. Sie helfen, Personalengpässe zu vermeiden oder eine hohe Fluktuation zu verhindern. Wer sich um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, dem eilt in der Regel ein guter Ruf voraus: Über den Betrieb im Krankheitsfall abgesichert zu sein und für das Alter vorzusorgen, ist eine starke Motivation, sich für ein Unternehmen zu entscheiden und bei dem Unternehmen zu bleiben. Für die Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die bKV und die bAV deshalb überzeugende Argumente.
Mit Wirkung ab Januar 2022 wurde die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Das kann für einen Betrieb mehr Spielraum für besondere Zusatzleistungen und Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie etwa die bKV bedeuten. Das Angebot der Württembergischen Krankenversicherung etwa umfasst Zahnersatzversicherungen sowie die Tarife „Zahn und Brille“, „Privatpatient im Krankenhaus“ und „Ambulanter Schutz“, Vorsorgeuntersuchungen, Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung.
Bei der bAV kann sich die Rechnungszinssenkung von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent auswirken, insbesondere im Fall von Versorgungen auf Basis der Beitragszusage mit Mindestleistung. Die Senkung bedeutet, dass Versicherer maximal eine Verzinsung auf den Sparanteil ihrer Produkte von 0,25 Prozent versprechen dürfen. Da zusätzlich Kosten anfallen, können Beitragsgarantien kaum mehr ausgesprochen werden. Die Württembergische Lebensversicherung zum Beispiel bietet in der bAV jedoch auch weiterhin Garantien in einem an die veränderte Zinssituation angepassten Umfang an. Das Unternehmen empfiehlt Mittelständlerinnen und Mittelständlern, sich zu diesem Thema mit Versicherungsfachleuten auszutauschen, um die passende Lösung für den jeweiligen Betrieb zu finden.
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