Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleiche Wettbewerbsbedingungen gefordert

 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm Stellung zur Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt. Sie ergänzt das Votum, das der Verband bereits über die European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) abgegeben hat.

Der BVK begrüßt die Ziele der Capital Market Union und hält jedoch das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend, wie es durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und den Product Oversight Governance bestimmt wird. Ihre Wirkung am Markt bleibe zunächst abzuwarten, bevor erneut Maßnahmen ergriffen würden.

„Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen.“

Der BVK ist der Auffassung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefert, und sie eine freie Wahl haben sollten. Das provisionsbasierte System bietet Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung.

Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der BVK mit Verweis auf seinen gerichtlichen Erfolg gegen das Internetportal Check24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus.

„Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so BVK-Präsident Heinz.

 

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