Der Versicherer AXA steht in einem Grundsatzstreit mit der Verbraucherzentrale Hamburg vor einer gerichtlichen Niederlage. Das bestätigten beide Prozessparteien und ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gegenüber „boerse-online.de“, dem Nachrichtenportal des Finanzen Verlages.

 

Wie der OLG-Sprecher erklärte, wird das Gericht sein Urteil am Freitag (17.12.21) bekanntgeben. Es geht um die Frage, ob massenhafte Vertragskündigungen der “Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr” rechtens sind. Die Verbraucherzentrale hatte gegen diese Kündigungen vor dem Landgericht Köln geklagt, im Januar 2021 verloren und Berufung eingelegt (Az. 20 U 21/21). Nun sagte der OLG-Sprecher, bei der letzten Verhandlung am 5. November habe der Senat mitgeteilt, „dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat“.

Eine Sprecherin der AXA bestätigte diese Darstellung und kündigte an, bei einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. „Unsere rechtliche Auffassung zu diesem Thema ist weiterhin eindeutig: Unser Vorgehen entspricht geltendem Recht.“ Sandra Klug, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale, sprach von einer „guten Chance, die Berufungsinstanz für uns zu entscheiden“. Auch sie vermutet, dass letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden muss.

Der Streit hat grundsätzliche Bedeutung, weil zu klären ist, ob die Kombirente als Unfall- oder als Berufsunfähigkeitsversicherung zu betrachten ist. Je nachdem ist eine Kündigung durch den Versicherer möglich oder nicht. Die AXA beharrt darauf, dass es sich – schon vom Namen her – um eine Unfallversicherung mit entsprechender Kündigungsmöglichkeit handelt. Die Verbraucherzentrale sieht das ganz anders: “Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.”

2018 war bekannt geworden, dass die AXA knapp 18.000 solcher Verträge loswerden wollte. Die Pläne hatten damals für Aufsehen gesorgt, weil die Zahl der betroffenen Policen ungewöhnlich hoch war. Der Konzern hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, der “erhebliche medizinische Fortschritt” habe die Kosten erhöht. Die AXA wollte nur dann auf eine Kündigung verzichten, wenn der Versicherungsnehmer 2017 mindestens 58 Jahre alt war, bereits eine Rente erhielt oder in eine sogenannte Existenzschutzversicherung wechselte. Diese Police sei eine “bezahlbare Alternative” zur Unfall-Kombirente und beinhalte “in wesentlichen Aspekten” höhere Leistungen, erklärte der Versicherer.

Anschließend wurde die Frist für einen solchen Vertragswechsel mehrfach verlängert. 2019 erklärte eine AXA-Sprecherin, die Mehrheit der betroffenen Kunden sei in die Existenzschutzversicherung gewechselt. Allen anderen sei gekündigt worden. Eine konkrete Zahl ist nicht offiziell bekannt.

Die Meldung finden Sie im Internet unter: https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/versicherer-axa-steht-vor-gerichtlicher-niederlage-1031045619

 

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