Zulassung schließt bisherige Lücke für alle Vermittler nach §§ 34 c bis i GewO

Unter der Trägerschaft des VOTUM­Verbandes hat die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung“ ihren Betrieb aufgenommen. Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht­staatliche Schlichtungsstelle. „Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet“, erklärt Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM­ Verbandes.

Für Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, bedeutet die neue Schlichtungsstelle eine erhebliche organisatorische Verbesserung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten sie ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Die ohnehin komplexen Erstinformationspflichten wurden dadurch unnötig aufgebläht. Nun können Allfinanzdienstleister für alle Schlichtungsfragen an die neue Schlichtungsstelle verweisen.

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM­Verband gebunden. „Wir möchten, dass jeder registrierte Vermittler die Schlichtungsstelle nutzen kann. Sie war von Beginn an als Lösung für die gesamte Branche gedacht, deshalb haben wir uns ausdrücklich gegen einen ‚Closed Shop‘ für VOTUM­Mitglieder entschieden“, so Dr. Sebastian Grabmaier, Mitglied im Vorstand des VOTUM­Verbandes und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie.

Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner sichergestellt. Die zwei erfahrenen Streitmittler Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sind in ihrer Position an Weisungen nicht gebunden. Mit der Einbindung Arenhövels und Schlüters wird die neu ins Leben gerufene Institution von deren jeweils mehrjähriger Expertise im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung profitieren. So sind beide bereits seit 2014 gemeinsam für die Ombudsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. tätig. Die Zulassung der Schlichtungsstelle erfolgte durch das Bundesamt für Justiz.

Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen deutlich unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie bspw. im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage­ und Kreditvermittlung nutzen.

Die bestehenden staatlichen Sammelschlichtungsstellen waren von Beginn an nur als Übergangslösung konzipiert. Spezielles Branchen Know­how kann dort nur begrenzt erwartet werden. „Unabhängig von den bestehenden Angeboten für die verschiedenen Bereiche der Vermittlerbranche verstand es sich für uns von selbst, dass für die Berufsgruppe der über 37.000 registrierten Finanzanlagenvermittler und über 50.000 registrierten Immobiliardarlehensvermittler eine einheitliche Lösung geschaffen werden musste“, sagt Franz­Josef Rosemeyer, Mitglied des VOTUM­Vorstands und Vorsitzender der A. S. I. Wirtschaftsberatung.

„Die Öffnung der neuen Schlichtungsstelle auch für den Bereich der Versicherungsvermittlung verstehen wir als Zeichen dafür, dass die Versicherungsvermittlung von den Produkten bzw. der Leistung der Versicherungsunternehmen getrennt betrachtet werden kann, ohne dass damit eine Konkurrenz zum Versicherungsombudsmann entstehen soll. Ohnehin liegt die Anzahl der Schlichtungsfälle, die zulässig gegen Vermittler gerichtet sind, unter 1 % der Gesamtbeschwerdefälle“, erklärt Martin Klein.

„Die Einrichtung der Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs­, Anlage­ und Kreditvermittlung belegt, dass die Branche ihrer volkswirtschaftlich wichtigen Tätigkeit mit Verantwortung nachgeht und hierbei auch selbstregulierende Elemente schafft“, sagt Dr. Matthias Wald, Mitglied im VOTUM­Vorstand und Leiter Vertrieb bei Swiss Life Deutschland.

Unter www.schlichtung­finanzberatung.de können sich Verbraucher und interessierte Vermittler über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Neben detaillierten Erläuterungen zum konkreten Ablauf des Schlichtungsverfahrens können sie sich dort auch in elektronischer, telefonischer oder schriftlicher Form an die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle wenden. In einem aktuellen Informationsblatt fasst die Schlichtungsstelle zudem die Hinweispflichten für Vermittler bezüglich der außergerichtlichen Streitbeilegung und möglichen Schlichtungsstellen zusammen.

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