Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.
Nach erster Durchsicht ist klar: Weder ein Provisionsverbot oder ein Provisionsdeckel, noch ein Wechsel der Aufsicht über die unabhängigen Finanzberater hin zur BaFin hat es in die Vereinbarung der Ampelkoalitionäre geschafft. Auch sehen wir den Wechsel des Finanzministeriums hin zur FDP als große Chance für unsere Branche, fachkundiges Gehör für unsere Anliegen zu finden.
Wir freuen uns über die Einsicht der Koalitionäre, die großen Themen im Land anzugehen und sich nicht mit ideologisch getriebenen Zielen wie einem Provisionsverbot oder einer BaFin-Vermittleraufsicht zu beschäftigen“ analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Stellungnahme.
Die Versicherungspflicht für neue Selbständige hat es erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag geschafft. Es soll für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden. Grundsätzlich sind sie dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sollen aber im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen können. Dieses soll insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.
„Der soziale Auftrag gerade für unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und –vermittlerinnen wird mit diesem neuen Produkt aufgewertet, da hierfür eine fachkundige Beratung unabdingbar sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie seitens der Produktgeber ein entsprechendes Produkt konzipiert wird.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Welche weiteren Verabredungen im Koalitionsvertrag können die Vermittlerbranche betreffen?
- Das System der privaten Altersvorsorge soll grundlegend reformiert werden. Was das bedeutet wird nur ansatzweise deutlich.
o Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden, u.a. durch die „Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“.
o Es soll ein öffentlich verantworteter „effektiver und kostengünstiger“ Fonds aufgelegt werden, der abgewählt werden kann.
o Weiter soll die gesetzliche Anerkennung von Anlageprodukten mit höheren Renditen als Riester geprüft werden.
- Die BaFin wird aufgefordert, Regulierungslücken beim „Grauen Kapitalmarkt“ zu identifizieren.
- Vergabe von Verbraucherkrediten: Hier sollen die individuellen Verhältnisse der Verbraucher stärker in den Fokus genommen werden.
- Bei Restschuldversicherungen soll eine Entkoppelung von Abschluss des Kredit- vom Versicherungsvertrag auf eine Woche erfolgen.
- Die Geldwäschebekämpfung wird auf mehreren Ebenen gestärkt und zum Teil bei der BaFin zentralisiert.
- Auch für „neue Technologien“ wie z.B. Blockchain etc. soll ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden. Dabei sollen digitale Finanzdienstleistungen ohne Medienbrüche funktionieren und daher der Rechtsrahmen entsprechend angepasst werden.
- Die Finanzierung u.a. der Verbraucherzentrale Bundesverband soll „entsprechend dem gestiegenen Bedarf“ angepasst werden.
- Evaluation der Wirksamkeit von Finanzregulierung: Diese soll auch vor dem Hintergrund „Verbraucherschutz und Bürokratie“ vorgenommen werden.
Hervorzuheben, verbunden mit der Erwartung, dass das politische Handeln der neuen Bundesregierung sich auch danach ausrichtet, ist aus Sicht des Verbandes der Satz des Koalitionsvertrages: „Selbständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft.“
„Wenn die neue Bundesregierung Selbständige als wesentlichen Bestandteil unserer Gesellschaft und Wirtschaft ansieht, dann werden wir die zukünftigen Gesetzesvorhaben daran messen, ob sie Selbständige fördern und nicht mit übermäßiger Bürokratie belasten oder sie sogar vom Markt verdrängen könnten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
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