Arzthonorare über Höchstsätzen – Ambulanter Zusatztarif mit stationären Leistungen

 

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung hat ihr Produktportfolio und ihre Leistungen im Bereich der stationären und ambulanten Krankenzusatzversicherung erweitert. Mit den neuen Tarifen lässt sich die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung noch passgenauer ergänzen.

Die zwei stationären Krankenzusatztarife ermöglichen eine Absicherung unterschiedlicher Leistungswünsche zu einem Preis, der zur finanziellen Lebenssituation passt. Zur Auswahl stehen die klassischen Zusatzleistungen wie Ein- bzw. Zweibett-Zimmer kombiniert mit Chefarztbehandlung sowie im Einbettzimmer die Absicherung von Arzthonoraren über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Für beide Absicherungsniveaus gibt es jeweils eine günstige Startervariante.

Ändern sich die Bedürfnisse, besteht alle fünf Jahre die Option aus dem günstigeren Zweibettzimmertarif in einen mit besseren Leistungen zu wechseln – ohne Gesundheitsprüfung. Das garantiert Individualität und Flexibilität während der gesamten Versicherungsdauer.

Im neuen Tarif “Gesundheitsschutz kompakt” werden die klassischen Leistungen eines ambulanten Tarifs um stationäre Zusatzleistungen erweitert. Letztere stehen Kunden offen, die durch einen Unfall verletzt werden. Sie haben im Krankenhaus Anspruch auf ein Einbettzimmer und eine Chefarztbehandlung, die auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegen kann. Dieser preisorientierte Tarif eignet sich besonders für junge, aktive Kundinnen und Kunden. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung verzichtet bei diesem Tarif auf eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

“Gesundheitsschutz kompakt” schließt auch die klassischen Zusatzleistungen eines ambulanten Zusatztarifs mit ein: also Zuschüsse zu neuen Brillen, Hörgeräten oder zu gesetzlichen Zuzahlungen. Ebenfalls mitversichert ist ein Krankenhaustagegeld.

Belege und Rechnungen aller Tarife lassen sich per Smartphone einreichen. Zur Nutzung muss nur die App “Meine Gesundheit” heruntergeladen werden. Und auch beim Zahnarzt müssen keine hohen Zuzahlungen fällig werden. Alle neuen Tarife lassen sich mit der HUK-eigenen Zahnzusatzversicherung kombinieren.

 

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