BVK führt mit Uni Münster Symposion durch
Bereits zum 9. Mal führte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit der Forschungsstelle Versicherungswesen an der Universität Münster ein Symposion zum Versicherungsvertriebsrecht durch. Die diesjährige Veranstaltung, die am 19. Oktober stattfand, war in zwei Themenslots aufgeteilt. Der erste Slot thematisierte die „Aufsicht über den Versicherungsvertrieb“ und behandelte die Frage, ob eine einheitliche Aufsicht für Versicherer und Vermittler systemwidrig sei. Der zweite Teil widmete sich „europarechtlichen Vorgaben zur EU-Transparenzverordnung“ und ging der Frage nach, ob dabei eine Überregulierung vorliegt oder der Vertrieb die Verordnung als Chance begreifen könnte.
In wissenschaftlichen Kurzvorträgen steuerten hochkarätige Referentinnen und Referenten Antworten bei, unter anderem Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Professoren Dr. Lena Rudkowski (Universität Gießen) sowie Dr. Friedrich Graf von Westphalen. Auch die Expertisen von Vortragenden aus anwaltlicher und unternehmerischer Praxis beleuchteten wichtige Aspekte der Fragestellungen. Von Seiten des BVK referierten BVK-Vizepräsident Ulrich Zander sowie Hubertus Münster, Rechtsanwalt und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BVK.
Moderiert wurde die Veranstaltung von Professorin Dr. Petra Pohlmann, geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle sowie von BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendem Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele.
„Wir schätzen die Zusammenarbeit mit der Uni-Forschungsstelle für Versicherungswesen außerordentlich und erfahren jedes Jahr immer wieder neue wissenschaftliche Impulse zum Versicherungsvertrieb“, bekannte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „So wurden schon einige der Vorträge aus den Vorjahren in wissenschaftlich-juristischen Abhandlungen weiterentwickelt.“
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