Startschuss für gleiches Rentenrecht in Ost und West

Der 1. Juli 2018 ist in doppelter Hinsicht eine wichtige Wegmarke in der gesetzlichen Rentenversicherung: Erstens steigen die Renten für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner spürbar – nämlich in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Ländern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht damit rund 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts (West). Zweitens tritt das in der vergangenen Legislaturperiode vom BMAS initiierte Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs­ Abschlussgesetz) in Kraft.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

“Der 1. Juli verspricht nicht nur in meteorologischer Hinsicht ein schöner Tag zu werden – auch die Rentnerinnen und Rentner können sich freuen. Für sie steigen die Auszahlungen aus der Rentenversicherung spürbar. Die gute Lohnentwicklung und Arbeitsmarktlage kommt bei allen an: Den Beschäftigten, darunter auch denen, die von einem steigenden gesetzlichen Mindestlohn profitieren, und eben auch den Ruheständlern, die sich nach einem langen Arbeitsleben zurecht auf ihre Rente und die Teilhabe an der guten Konjunktur verlassen können. Der 1. Juli markiert aber noch einen weiteren Baustein für ein verlässliches, belastbares und gerechtes Rentensystem: Mit der diesjährigen Rentenanpassung beginnend werden wir die vollständige Angleichung der aktuellen Rentenwerte schrittweise bis spätestens 2024 erreichen. Für die Rentenberechnung in Deutschland werden dann ab 2025 einheitliche Rechengrößen gelten. Damit schaffen wir spätestens 2025 die Deutsche Einheit auch in der Rentenversicherung.”

Einzelheiten:

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung, bis zur Rentenangleichung die Lohnentwicklung im jeweiligen Rechtskreis. Neu in der diesjährigen Anpassung ist, dass für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes zu be­achten sind. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist in diesem Jahr mindestens so anzupassen, dass er 95,8 Prozent des Westwerts erreicht. Verläuft die Angleichung unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern jedoch günstiger, als es die im Gesetz fixierte Angleichungsstufe vorsieht, sichert die Anpassungsformel die höhere Anpassung. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung in den neuen Ländern berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) fällt um einen Cent höher aus als dies nach der ersten festgelegten Angleichungsstufe im Gesetz der Fall wäre.

Ab dem 1. Juli 2018 beträgt der aktuelle Rentenwert 32,03 Euro und der aktuelle Renten­wert (Ost) 30,69 Euro.

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) in sieben Schritten im Verhältnis zum Westwert angehoben wird und spätestens am 1. Juli 2024 100 Prozent erreicht. Ab dann gilt in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert.

Neben der schrittweisen Angleichung der aktuellen Rentenwerte werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgrößen in sieben Schritten auf das jeweilige Westniveau angehoben. Die Ost­Verdienste werden entsprechend ab 2025 bei der Rentenberechnung nicht mehr hochgewertet. Durch die im Gesetz bestimmte Angleichung in Stufen entfällt die Hochwertung der Ost­Verdienste nicht abrupt, sondern wird langsam abgeschmolzen. Die bis Ende 2024 hochgewerteten Verdienste bleiben auch für eine spätere Rentenberechnung erhalten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Wilhelmstraße 49, ­10117 Berlin Tel.: 01888/5270, Fax: 030 18 527 2236
www.bma.bund.de