Wer fürs Alter vorsorgt, wird bei der Riesterrente mit einer staatlichen Zulage von 175 Euro pro Jahr belohnt.
Daniel R. staunte nicht schlecht, als er seinen Jahreskontoauszug kontrollierte und feststellte, dass er nur die halbe Zulage von 87,50 Euro erhalten hat. „Eine Zulagenkürzung erfolgt meist dann, wenn der Sparer zu wenig in seinen Riestervertrag eingezahlt hat“, erklärt die uniVersa Versicherung. Vorgeschrieben als Mindesteigenbetrag sind vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Bei der Fehlersuche wurde Daniel R. schnell fündig. Er hatte seinen Riestervertrag nicht an sein gestiegenes Einkommen angepasst, das er durch einen Arbeitgeberwechsel aushandeln konnte. Solche Zulagenkürzungen sind in der Praxis nicht selten. Gestiegenes Einkommen, Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit oder der Wegfall der Kinderzulage sind meist die Gründe hierfür. Riester-Sparer sollten deshalb einmal jährlich ihren Vertrag prüfen und an geänderte Lebenssituationen sowie ihr Einkommen anpassen, empfiehlt die uniVersa. Neben der Grundzulage von 175 Euro pro Person gibt es vom Staat auch noch eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind (vor 2008 geboren 185 Euro).
Verantwortlich für den Inhalt
uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de