Von den 11,6 Millionen Familien, die in Deutschland leben, wächst zwei Drittel der Kinder mit einem Geschwisterkind auf (69 Prozent).
Wie stark sich Geschwister im Leben unterstützen können, zeigen auch immer mehr alternative Familienkonstellationen, die genauso gut funktionieren wie klassische. Denn um eine Familie zu gründen, braucht es nicht zwangsläufig Mutter, Vater und Kind. Ob Patchwork-Familie, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Geschwister, solche Konstellationen sind schon lange keine Seltenheit mehr. Was Familien aber gleichermaßen beschäftigt, ist der Schutz und die Absicherung ihrer Liebsten. Mit Blick auf alternative Familienmodelle untersucht der digitale Versicherungsmanager CLARK, was Versicherungen heutzutage unter “Familie” verstehen und, ob alle Familien den gleichen Versicherungsschutz erhalten.
Der richtige Versicherungsschutz für jede Familie
Die häufigste Familienversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn finanzielle Schäden an fremden Eigentum entstehen – ganz egal, welches Familienmitglied verantwortlich war. Meist lässt sich die eigene Haftpflichtversicherung um einen Familien-Baustein erweitern. Doch wie wird hier der Begriff “Familie” definiert? “In den meisten Verträgen werden sowohl alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, als auch Stief-, Adoptiv-, Pflege- sowie leibliche Kinder, die außerhalb der häuslichen Gemeinschaft wohnen, durch den Schutz der Privathaftpflicht abgedeckt”, erklärt CLARK COO und Co-Gründer Dr. Marco Adelt. “Dennoch sollte jede Familie stets einen Blick in ihren Tarif werfen, denn je nach Versicherer kann der Familienbegriff unterschiedlich weit ausgelegt werden.”
Gesundheit aller Familienmitglieder im Mittelpunkt
Auch die Krankenversicherung ist für jede Familie ein Muss. Dabei werden die Kinder häufig über die Verträge der Eltern mitversichert. Für alternative Familienkonstellationen bedeutet das: Gesetzlich Krankenversicherte können neben leiblichen und adoptierten Kindern, auch Stiefkinder und Enkel kostenlos mitversichern, sofern sie im selben Haushalt leben oder die Person für ihren Lebensunterhalt sorgt. Sind Alleinerziehende oder beide Elternteile privat krankenversichert, müssen auch die Kinder gegen einen Beitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) mitversichert werden. Darüber hinaus können nach Prüfung auch weitere minderjährige Personen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis oder Wohnsituation, in die PKV aufgenommen werden.
Finanzielle Absicherung gegen jedes Risiko
Jedes Familienkonstrukt wird im Fall eines Schicksalsschlags auf die Probe gestellt. Der Tod eines Familienmitglieds ist für die Hinterbliebenen nicht nur eine emotionale, sondern häufig auch finanzielle Belastung. Um jede Familie im schlimmsten Fall vor möglichen Versorgungslücken zu schützen, empfiehlt sich daher eine Risikolebensversicherung. “Die Waisen- und Witwenrente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Zudem ist sie an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bei einer Risikolebensversicherung können die Begünstigten frei ausgewählt und während der Laufzeit meistens auch geändert werden”, führt Dr. Adelt fort. Insbesondere bei Alleinerziehenden ist eine Risikolebensversicherung für die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen sinnvoll.
Ob Schwestern, Großeltern oder Singles, ein gutes und stabiles Zuhause kann man in verschiedenen Konstellationen schaffen. “Familie kann so vielfältig sein, wirklich wichtig ist, sich in jeder Lebenslage zu unterstützen und bestens abgesichert zu sein”, so Adelt abschließend.
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