Der Markt der Unfallversicherung zeigt sich in den vergangenen Jahren recht unaufgeregt.
Die Tariflandschaft ist sowohl qualitativ als auch quantitativ sehr stabil – zeigt aber eine enorme Preisrange. In der Beratungspraxis findet die Unfallversicherung im Rahmen der Existenzsicherung einige Wege, um sich zu behaupten. Um die Unfallversicherung im Spektrum der Existenzsicherung einzuordnen, muss sie im richtigen Kontext gesehen werden. Sie ist weder angetreten, um eine komplette Existenz zu sichern, noch, um die Arbeitskraft abzusichern. Ihr Auftrag ist es, unvorhergesehenen Kosten, die durch einen Unfall entstehen, abzusichern. Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist ein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches eine Gesundheitsschädigung hervorruft“.
Die Leistung ist als Einmalzahlung vorgesehen, kann aber auch um eine Rente erweitert sein. Sie ist darauf ausgelegt, die im Falle einer Invalidität entstehenden Kosten, beispielsweise im Rahmen von Umbaumaßnahmen, abzufedern oder zu kompensieren. Zudem führen nicht alle von der Unfallversicherung abgedeckten Beeinträchtigungen auch zur Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers. Auch in der Übergangszeit, bis beispielsweise die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfolgt, kann es von Vorteil sein, Kapital aus einer Unfallversicherung im Rücken zu haben. Da die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad in Abhängigkeit zu einer Gliedertaxe stellt und nicht wie in der BU die Einschränkung bezogen auf den Beruf die Leistung bestimmt, grenzt sie sich auch hier ab. Der Verlust eines Beines würde in der Unfallversicherung, losgelöst vom Beruf zum Beispiel eine 70 prozentige Invalidität bedeuten, während die BU eventuell für den klassischen Büroangestellten nicht leistet und dem Dachdecker vielleicht die volle Rente auszahlt. Insgesamt deckt die Unfallversicherung insbesondere bei körperlich tätigen Berufen wie dem Dachdecker die nicht überschaubare Grauzone zwischen „gesund“ und „berufsunfähig“ häufig ab.
Eine Unfallversicherung findet vor diesem Hintergrund sowohl im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Komponenten der Existenzsicherung ihre Daseinsberechtigung als auch in Einzelfällen als alleinige Absicherung. In seltenen Fällen kann die Unfallversicherung aufgrund von Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers tatsächlich die einzige Option sein, Risiken abzusichern. Grund hierfür ist die schmale Gesundheitsprüfung, die beim Abschluss einer Unfallversicherung als Sachversicherung erfolgt. Sie ermöglicht oft noch eine bezahlbare Absicherung, denn Unfall und Vorerkrankung werden im Gegensatz zu Vorerkrankung und Berufsunfähigkeit in keinen Zusammenhang gebracht.
Status Quo Unfallversicherung
Die Tariflandschaft der Unfallversicherung zeigt sich über die letzten Jahre hinweg sehr stabil. Mit über 200 Tarifen und weitaus mehr Tarifvarianten ist die Auswahl seit langem groß. Aber auch die Qualität der Tarife ist zum Großteil verlässlich gut. „Die anhaltende Entwicklung in der Unfallversicherung zeigt sich im sogenannten erweiterten Unfallbegriff. Das bedeutet, dass zu den klassischen Unfallsituationen als Leistungsauslöser auch Vorfälle wie beispielsweise Insektenbisse, Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder andere Auslöser zählen sowie einige weitere sinnvolle Ergänzungen, die den Unfallbegriff zum Vorteil der Versicherungsnehmer erweitern“, macht Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating und Analyse, die Entwicklung innerhalb der Bedingungen deutlich und verweist auf die Mindestkriterien im M&M Rating Unfallversicherung, die unter anderem genau darauf abzielen. „Ein spannender Aspekt sind die enormen Preisunterschiede von teilweise über 200 Prozent in der Unfallversicherung,“ ergänzt Ludwig. Für einen 30jährigen Versicherungskaufmann, der bei einer Vollinvalidität eine Versicherungssumme von 1.000.000 Euro möchte, kostet beispielsweise der günstigste Tarif ohne Progression 523,60 Euro, während der teuerste Tarif 1.364,88 Euro jährlich kostet. Bei einer Progression von 350 Prozent liegt der günstigste Tarif bei 196,05 Euro und der teuerste bei 535,96 Euro pro Jahr. Feinheiten liegen hierbei im Ausbalancieren der Entschädigungssummen in den unterschiedlichen Invaliditätsgraden und den Beiträgen, die schon an sich sehr variieren, aber mit der Stellschraube „Progression“ stark zu justieren sind. Einfache Regel: Mit steigender Progression sinkt der Beitrag. Jedoch sollte immer die Grundsumme so hoch gewählt sein, dass bei einer Invalidität unter 25 Prozent genügend Leistung erbracht wird, denn die Progression greift erst ab 25 prozentiger Invalidität und wird über die Gliedertaxe der Versicherer individuell definiert.
M&M Rating Unfallversicherung
Vor dem Hintergrund der äußerst komplexen Beratungssituation untersucht das M&M Rating Unfallversicherung die Bedingungen der Versicherer und hilft, die Tarife grundsätzlich einzuordnen. Das Rating besteht aus 50 Leistungsfragen, die entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet sind. Zudem gibt es Mindestkriterien, die von den hochbewerteten Tarifen mit fünf Sternen und zu Teilen auch von den vier Sterne-Tarifen erfüllt sein müssen. Hier wird besonders auf den erweiterten Unfallbegriff geschaut, der die Basis der Leistungsauslöser kundenfreundlich verbreitert sowie auf sinnvolle Fristen zu Eintritt, Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Im Rahmen des Ratings zeigt sich, dass die Tarife überwiegend auf einem hohen bis sehr hohen Bedingungsniveau liegen. 69 Tarife erhalten die Bestbewertung von fünf Sternen, 71 Tarife sind mit vier Sternen hochbewertet. Somit sind 140 von insgesamt 225 Tarifen top bewertet, während nur acht Tarife die schlechteste Bewertung von einem Stern erhalten. „Die Unfallversicherung ist ein komplexes Gebilde, das in der Vermittlung aufgrund ihrer vielen individuellen Stellschrauben und der extremen Preisranges, einer guten Beratung bedarf“, resümiert Ludwig mit Blick auf die Beratungspraxis.
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