Aktuelle Studie von Premium Circle zieht nach Auffassung des ZfF e.V. augenscheinlich populistische Schlüsse aus unzureichender Datenlage

 

Kürzlich wurde, auf Basis einer als „Studie“ formulierten Information der Premium Circle Deutschland GmbH, in verschiedenen Medien veröffentlicht, dass das Risiko einer Leistungsablehnung bei Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 teilweise deutlich erhöht sei.

Es wurde laut Presseberichten angeführt, dass eine BU-Leistung verweigert werden würde, wenn der Versicherte sich bei einer Reise in ein Risikogebiet angesteckt hat, da das in diesem Falle eine absichtliche Herbeiführung der BU wäre. Außerdem könne auch ein Leistungsanspruch für Haltungsschäden, welche aus der Arbeit im Home-Office resultieren, abgelehnt werden, da es sich bei der beruflichen Ausübung nicht mehr um die „übliche Tätigkeit“ handle.

An der Untersuchung beteiligten sich nach Darstellung in der Presse nur sieben, nach Darstellung auf der Website des Studienanbieters inzwischen knapp zwölf Prozent der 59 angefragten Versicherer. Nach unseren Informationen haben aber aus diesem Kreis zudem nicht alle Unternehmen die vorgelegten Fragebögen vollumfassend beantwortet. Aus dieser Umfrage deshalb einen kausalen Zusammenhang für den Gesamtmarkt der Versicherungsunternehmen herzustellen, entbehrt nach unserem Dafürhalten als Vertreter der Versicherungsvermittler, einer fundierten Grundlage! In unseren Augen lässt sich aus der geringen Teilnahme auch nicht schließen, dass die anderen Versicherer etwas zu verbergen hätten. Es ist viel mehr anzunehmen, dass es bisher noch kaum Erfahrungswerte in den Leistungsabteilungen zum Thema COVID-19 respektive Long-Covid gibt und indessen viele der in den Raum gestellten Fragen vom Leistungsumfang der Policen standardmäßig abgedeckt sind.

Als Interessenvertreter der Branche sehen wir uns durch die unseres Erachtens nach offenkundigen Fehlinformationen und die unzureichende Datenlage in der hier genannten „Studie“ aufgefordert, einzelne Punkte nachfolgend klarstellend zu kommentieren:

1.) Aus den Versicherungsbedingungen auch der teilnehmenden Versicherer ist zu entnehmen, dass Reisen in Risikogebiete keine oder nur in Bezug auf Kriegsereignisse eine Leistungsverweigerung zuließen.

Beispiel: Weite Teile Süddeutschlands befinden sich in einem Hochrisikogebiet für Zecken. Würde man der kolportierten Kausalität folgen, wäre das Leben oder das Reisen in diese Region auch eine absichtliche Herbeiführung von FSME. Dem ist natürlich nicht so. Tatsächlich gibt es aber eine gesetzliche Regelung darüber, was als „Absicht“, also „Vorsatz“, und was als „grob oder einfach fahrlässig“ einzustufen ist. Und Vorsatz wäre hier erst das bewusste Herbeiführen bzw. billigende Inkaufnehmen einer Berufsunfähigkeit, das hier bei weitem nicht gegeben wäre.

2.) Die Informationen zu einer möglichen Ablehnung von Leistungen bei Haltungsschäden durch die Arbeit im Home-Office ist nach unseren Erfahrungswerten ebenfalls irreführend. Es besteht für den VN keine Meldepflicht beim Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Versichert ist immer „die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“. Ein Versicherer wird hier bei der Leistungsprüfung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit abstellen wie sie regelmäßig auch vor Corona-Pandemie ausgeübt wurde, da der Wechsel ins Home-Office in der Regel nicht freiwillig stattfand, sondern wohl viel mehr in den meisten Fällen unternehmerisch bzw. ja sogar juristisch angeordnet und begründet wurde und außerdem meist nur zeitlich begrenzt der Regelfall sein dürfte. Selbstverständlich sind Haltungsschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich mitversichert.

Die Herausforderungen in der Leistungsfall-Entscheidung sind durch die Corona-Pandemie sicher nicht kleiner geworden. Die über viele Jahre weiterentwickelten Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, stellen heute belastbare Rahmenbedingungen für ein Verfahren dar, das eine möglichst gerechte Leistungsentscheidung für den Einzelnen, vor dem Hintergrund des Kollektivgedankens der Versichertengemeinschaft, ermöglicht. Die mehrfach nachgewiesenen* Leistungsquoten von stabil über 75 Prozent der Leistungsanträge bestätigen das nachhaltig (* Quelle: Analysen von Franke Bornberg).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schwalb     Dr. Rainer Demski

  1. Vorsitzender  Stellvertretender Vorsitzender

 

Unterzeichner dieser Stellungnahme:

Philip Wenzel – Versicherungsmakler BSC | Die Finanzberater

Stephan Kaiser – Versicherungsberater BU-Expertenservice

Björn Thorben M. Jöhnke – Fachanwalt für Versicherungsrecht – Jöhnke & Reichow

Florian Haas – Versicherungsmakler PROFINANZ AG

Patrick Hamacher – Versicherungsmakler Hamacher

Tobias & Stefan Bierl – Versicherungsmakler Finanzberatung Bierl GbR

Guido Lehberg – Versicherungsmakler Der BU-Profi – Lehberg Finanzdienstleistungen

Nicolas Vogt – ungebundener Versicherungsvermittler WBV Gruppe

Christian Heß – Versicherungsmakler ATC-Guard

Rainer Schamberger – Versicherungsmakler Der HANDWERKSMAKLER

Oliver Mest – Versicherungsmakler optimal absichern GmbH

Julian Roth – GENIUS Versicherungsmakler GmbH

Henning Schmidt – Schnitger Versicherungsmakler GmbH

Andreas Fischer – gebundener Versicherungsvertreter Volkswohl Bund Sven Hennig – Versicherungsmakler S.H.C. GmbH (Online PKV.de)

Alexander Stegmeier – Versicherungsmakler Stegmeier

Robert Peukert – Versicherungsmakler Lieblingsmakler JENA

Jochen Zierl – Versicherungsmakler & Vertriebstrainer Jochen Zierl GmbH & Co. KG

Marcus Börner – Versicherungsmakler INPUNKTO AG

Dr. Philipp Kanschik – Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH

Thorulf Müller – Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)

 

Unterzeichnende Unternehmen dieser Stellungnahme:

NÜRNBERGER Versicherungen VOLKSWOHL BUND Versicherungen

GOTHAER Versicherungen CANADA LIFE

BCA AG PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG

„Als eines der befragten Unternehmen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie man zu den Schlussfolgerungen gekommen ist. Aufgrund der geringen Datenmenge finden wir es schwierig über ein Branchenphänomen zu sprechen. In unserem Fall können wir sagen: COVID 19 ändert nichts an unseren allgemeinen Prozessen bei der Antrags- und Leistungsprüfung sowie an den Versicherungsbedingungen. Im dem abgefragten Zeitraum gab es übrigens lediglich einen einzigen Leistungsfall mit Bezug zu COVID 19, den wir ganz normal reguliert haben.“ Marcus Drews, Managing Director Canada Life Deutschland.

 

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