Die Corona-Pandemie hat den Fahrradboom befeuert – sehr zur Freude von Herstellern und Händlern. Gestohlen wurde allerdings weniger. Den Dieben boten sich schlichtweg weniger Gelegenheiten.
Trotz des coronabedingten Fahrradbooms ist die Zahl der Diebstähle im vergangenen Jahr leicht gesunken. Bundesweit wurden rund 145.000 versicherte Räder gestohlen – 5.000 weniger als 2019, wie eine aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt. Der Rückgang ist nach Ansicht von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen eine Folge der Pandemie: „Aufgrund von Corona blieben viele Menschen zu Hause. Die Fahrräder waren seltener im Freien unbeaufsichtigt abgestellt. Somit haben sich auch weniger Gelegenheiten zum Diebstahl eröffnet.“
Schadendurchschnitt erreicht Höchststand
Die Schadenssumme lag 2020 indes unverändert bei 110 Millionen Euro. Damit bestätigte sich der seit Jahren anhaltende Trend zu immer teureren Fahrrädern, die gestohlen werden. Mit 730 Euro (2019: 720 Euro) erreichte die durchschnittliche Entschädigung der Versicherer einen Höchststand. „Der Erfolg der E-Bikes dürfte die Schadenssumme in Zukunft weiter ansteigen lassen”, prognostiziert Asmussen. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren zahlten die Versicherer für ein gestohlenes Rad durchschnittlich 400 Euro.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der gestohlenen Fahrräder 2020 um sechs Prozent auf 260.000. In dieser Statistik bleibt der Versicherungsschutz unbeachtet. Da Diebstähle jedoch häufig nicht angezeigt werden, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.
So ist ein Fahrrad versichert
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice. Wichtiger Hinweis: Das Velo muss stets durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein. Von den gut 26 Millionen Versicherungsverträgen haben 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.
Was die Hausratversicherung mit Fahrradklausel ersetzt
Erstattet wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für höherwertigere Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
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