Berufsunfähigkeitsversicherung in der Corona-Pandemie: Weiterer Nebelflug ohne Orientierung. PremiumCircle Deutschland GmbH fordert endlich gesetzlich verankerte Pflicht zur Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Neue Umfrageergebnisse zum Antrags- und Leistungsverhalten der Berufsunfähigkeitsversicherer zeigen erneut eine erhebliche Varianz der Versicherer im Umgang mit den durch COVID-19 neu hinzugekommenen Herausforderungen. Die Unklarheiten und Risiken für Versicherte sind nochmals größer geworden. Auf die Versicherungswirtschaft rollt eine gewaltige „Corona-Lawine“ zu.
Für eine neue Studie hat die PremiumCircle Deutschland GmbH im Rahmen der diesjährigen Qualitäts- und Transparenzinitiative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (QTI 2021) am 03.03.2021 an 59 Versicherer und den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Erhebungsbogen zum tatsächlichen unternehmensindividuellen Antrags- und Leistungsverhalten im Zusammenhang mit COVID-19 versandt, um im Rahmen einer aktuellen Standortbestimmung Transparenz zu schaffen.
In 97 detaillierten Fragen wurde unter anderem erhoben, inwieweit COVID-19-Impfungen mit bestimmten Impfstoffen, ein positiver COVID-19-Test, Reisen in Risiko- oder Mutationsgebiete, durch die Corona-Pandemie ausgelöste psychische Erkrankungen, nicht durchgeführte oder verschobene ärztlich angeordnete Maßnahmen, Arbeit im Homeoffice oder allgemeine Langzeitfolgen aktuell schon Einfluss auf den Antrags- oder Leistungsprozess haben.
7 Versicherer (11,9 %) haben sich an der QTI 2021 beteiligt, 15 Versicherer (25,4 %) teilweise begründet keine Daten geliefert, 37 Versicherer (62,7 %) haben selbst nach Erinnerung keinerlei Reaktion gezeigt.
Beteiligt haben sich an der QTI 2021:
Alte Leipziger, Barmenia, Canada Life, HDI, LV 1871, Sparkassen Versicherung, Volkswohl Bund.
Das Fazit der Studie:
Trotz einzelner positiver Ausnahmen zeigt das Gesamtergebnis erneut eine erhebliche Varianz der Versicherer im Umgang mit den durch COVID-19 neu hinzugekommenen Herausforderungen.
Entgegen der irreführenden Aussage auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Zitat: „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln.“ zeigt sich in der vorliegenden Studie ein teilweise deutlich abweichendes Ergebnis, das sowohl den Antrags- als auch den Leistungsprozess betrifft.
Im Antragsprozess gibt es aktuell keine spezifizierten, verständlichen und transparenten Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit COVID-19. Im Gegenteil, die unternehmensindividuelle Auslegung, Einschätzung und Bewertung auf Basis der bereits vor der Pandemie vorhandenen pauschalen Gesundheitsfragen erhöht das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung für Versicherte und Vermittler teilweise erheblich.
Im Leistungsfall sorgen die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unverändert etablierte Fülle von unverbindlichen Formulierungen und unbestimmten Begriffen dafür, dass es auch für die Auswirkungen von COVID-19 im BU-Leistungsprozess keine einheitlichen und verbindlichen Leitplanken gibt. Das Ergebnis der Leistungsprüfung ist weiterhin eine unternehmensindividuelle und einzelfallabhängige Blackbox. Das Risiko einer Leistungsablehnung ist durch COVID-19 teilweise deutlich erhöht.
Im Gesamtergebnis steht fest, dass es für Versicherte – auch im Hinblick auf COVID-19 – in der Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell so gut wie keine verbindliche Vertragsgrundlage gibt.
Die Versicherer haben die Chance und Verpflichtung zugleich, zeitnah für Transparenz und Klarheit zu sorgen.
Der erneut hohe Anteil an Versicherern, die weder in der aktuellen Erhebung, noch in ihren Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen Transparenz leisten wollten, lässt zudem den Schluss zu, dass der Großteil der Branche eher ein Interesse an einem einseitig steuerbaren Geschäftsmodell hat, anstatt mit verständlichen und klaren Produkten die Attraktivität für den Versicherungsnehmer zu erhöhen.
PremiumCircle fordert erneut die Politik auf – gerade im Hinblick auf die bevorstehende „Corona-Lawine“ – im Sinne aller BU-Versicherten endlich zu handeln, und die Versicherer zu Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in ihren Vertragsbedingungen gesetzlich zu verpflichten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der PremiumCircle Deutschland GmbH: https://www.premiumcircle.de/qti-2021-covid-19-erhoeht-risiko-der-leistungsablehnung/
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