Reform hilft, Lücke bei Nachhaltigkeitsdaten zu schließen

 

Der deutsche Fondsverband BVI bewertet die heute veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission für eine Reform der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung  (Non Financial Reporting Directive; NFRD) sehr positiv und appelliert an die Gesetzgeber, die Vorgaben zügig umzusetzen. „Es ist gut, dass die EU-Kommission deutlich mehr Unternehmen als bisher verpflichten will, standardisierte Nachhaltigkeitsdaten zu veröffentlichen“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Damit wäre eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um vergleichbare Informationen zu bekommen, die institutionelle Investoren für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Zielunternehmen brauchen.“ Nun müssten die Reformvorschläge schnell in die Richtlinie eingearbeitet und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, so Richter weiter. Bis dahin müsse es Fondsgesellschaften allerdings noch erlaubt sein, Nachhaltigkeitsinformationen in dem jeweils im Markt verfügbaren Umfang zu nutzen. Angesichts der bestehenden ESG-Datenlücken dürfe die Aufsicht die Anforderungen an die Berichtspflichten der Assetmanager und anderer Investoren nicht überspannen.

Nach Schätzungen der EU-Kommission würde bei Umsetzung der Reformvorschläge die Zahl der nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen von derzeit 11.600 auf rund 49.000 steigen. Erfasst werden sollen unter anderem alle großen Unternehmen mit Sitz in der EU, die mindestens zwei von drei Mindestkriterien erfüllen: 20 Millionen Euro Bilanzsumme, Nettoumsatzerlöse von 40 Millionen Euro, 250 Mitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres. Darüber hinaus sollen die Vorgaben für alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU gelten (Ausnahme Kleinstunternehmen) und für Unternehmen aus Drittstaaten, die an einer EU-Börse notiert sind.

Als wichtigen Schritt bewertet der BVI auch den Vorschlag der Kommission, Portfoliounternehmen zu verpflichten, ihre Geschäftsabschlüsse und Lageberichte künftig in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (XHTML-Format) bereitzustellen. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend in den Lagebericht aufgenommen und dort gesondert ausgewiesen werden. Dazu Richter: „Diese Maßnahmen sind Vorbedingung dafür, in Zukunft alle Unternehmensberichte über einen einheitlichen EU-Datenzugang abrufen zu können.“ Für einen solchen einheitlichen Zugangspunkt (European Single Access Point, ESAP) setzt sich der BVI schon seit längerem ein. Durch die Aufnahme in den Lagebericht werden die Nachhaltigkeitsinformationen aufgewertet. „Es ist folgerichtig, anstelle von nichtfinanzieller Berichterstattung von Nachhaltigkeitsberichten zu sprechen“, so Richter. „Dadurch wird deutlich, dass diese Informationen für die finanzielle Performance relevant sind.“

Zum Hintergrund:

Der Entwurf der EU-Kommission zur Reform der Non Financial Reporting Directive (NFRD) soll einen einheitlichen EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen schaffen. Die Richtlinie wird im Zuge dessen in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umbenannt. Neben der Erweiterung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen und formalen Vorgaben für Unternehmensberichte enthält der Reformvorschlag auch Eckpunkte zu inhaltlichen Anforderungen: Unter anderem sollen die Unternehmen künftig über ihre Nachhaltigkeitsziele, ihre Pläne für den Übergang in nachhaltigere Aktivitäten und entsprechende Fortschritte berichten. Weitere Informationspflichten betreffen unternehmensinterne Zuständigkeiten und Verfahren, den Umgang der Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und etwaigen nachteiligen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele. Laut aktuellem Zeitplan müssen die EU-Mitgliedstaaten die Änderungen bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umsetzen. Die neuen Vorgaben sollen erstmals auf Unternehmensberichte für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Erste Nachhaltigkeitsberichte nach dem neuen EU-Standard sind damit nicht vor 2024 zu erwarten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de