Der deutsche Fondsverband BVI wertet den Gesetzentwurf der EUKommission zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb als enttäuschend
Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmarktunion.
Statt Barrieren abzubauen, schaffe die Kommission mit dem Gesetzesvorschlag neue.
Bestes Beispiel dafür seien die geplanten Voraussetzungen für die DeRegistrierung
eines Fonds in einem EULand. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst
wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als 1 Prozent des verwalteten Vermögens halten. Wenn es wirklich darum geht, Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb abzubauen, sollte dem Asset Manager die Entscheidung, sich aus einem Land zurückzuziehen, nicht erschwert werden.
Der BVI hat der EUKommission zahlreiche konkrete Probleme beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet. „Was die EUKommission nun als Entwurf vorgelegt hat, ist enttäuschend“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EUKommission im Rahmen der ESAReform lieber die ESMA mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“
Die EUKommission plant, die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA zu verlagern; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs). Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert. In einem zweiten Schritt könnten gar OGAWs und AIFs unter die Aufsicht der ESMA fallen.
Der BVI wird seine Vorschläge für den Abbau von Hürden im Fondsvertrieb innerhalb der EU im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen.
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