Ab sofort ist der „Swiss Life Vitalschutz“ zur Absicherung von Grundfähigkeiten noch attraktiver:
Zu den bisher bekannten 22 Leistungsauslösern kommen vier weitere hinzu: Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet-benutzen und Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert. Die vier neuen Leistungsauslöser sind schon im Tarifmodell „Power“ enthalten. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in drei unterschiedlichen Tarifmodellen versicherbar, um sich finanziell vor dem Verlust von Grundfähigkeiten zu schützen. Ein neues Highlight ist die Leistung bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Infektionskrankheiten (Infektionsklausel). Auch die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) bieten die neuen Grundfähigkeitstarife für ihre Beschäftigten an.
Um auch in schwierigen Zeiten finanziell selbstbestimmt leben zu können, ist es wichtig, sich frühzeitig gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Die Grundfähigkeitsversicherung etabliert sich dabei immer deutlicher als zweites Standbein neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. als sinnvolle Ergänzung. Das Besondere beim Swiss Life Vitalschutz: In den Tarifmodellen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit sind die Versicherten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die Beeinträchtigung besteht. „Der wichtige Unterschied zu einer BU: Die Leistung beim Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man seinen Beruf noch ausüben kann. Damit bieten wir all denjenigen Menschen einen sehr gut durchdachten finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft, wenn für sie eine BU aus diversen Gründen nicht infrage kommt“, erklärt Stefan Holzer, Leiter der Versicherungsproduktion bei Swiss Life und Mitglied der Geschäftsleitung.
Individueller Schutz nach Maß
Die verschiedenen Varianten des Grundfähigkeitsschutzes unterscheiden sich im Umfang der Leistungsauslöser:
– Der Power-Tarif beinhaltet 22 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Leistungsauslöser „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert. Der Power-Tarif ist damit für Kunden interessant, die auf diesbezügliche Antragsfragen verzichten möchten.
– Die Spirit-Variante beinhaltet 24 Leistungsauslöser inklusive zweier psychischer Leistungsauslöser: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
– Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich hier die Leistungsauslöser auf insgesamt 26.
Die neuen Leistungsauslöser Schieben und Ziehen, Tastatur benutzen, Smartphone/Tablet-benutzen und Fahrradfahren sind in allen drei Tarifmodellen enthalten.
Smartphone/Tablet-benutzen im Alltag nicht mehr wegzudenken
Fast jeder benutzt heutzutage ein Handy intuitiv. Aber kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wie stark die Handgelenke und Finger durch das ständige Tippen und Wischen tatsächlich beansprucht werden. „Sollte man das Smartphone nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, greift dieser Leistungsauslöser und führt zur Auszahlung der vereinbarten Leistung. Ein aktuellerer und verständlicherer Leistungsauslöser als die Handy-Nutzung ist schwer vorstellbar, hier sollten alle Vermittler bei ihren Kunden auf offene Ohren stoßen“, ist Holzer überzeugt.
Klare Definition der Leistungsauslöser
Die Definitionen sind – wie immer bei Swiss Life – umfangreich, klar und deutlich ausformuliert, denn je klarer die Versicherungsbedingungen beschrieben sind, desto schneller und unkomplizierter kann auch in Zukunft die Leistungsprüfung durchgeführt werden. Ist die Sachlage eindeutig zu beschreiben, entfallen Diskussionen und Rückfragen, sodass die Kunden schneller ihre Leistung erhalten.
Infektionsklausel – ein echter Mehrwert, besonders im Gesundheitswesen
Ein Highlight des neuen Swiss Life Vitalschutz ist außerdem die Infektionsklausel, die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt wurde und bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeitslösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden. Hier greift die Infektionsklausel in allen Grundfähigkeitstarifen von Swiss Life, und zwar in zwei Fällen: So liegt ein Verlust einer Grundfähigkeit auch dann vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat oder verfügt wird. Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann vor, wenn die Infektion gegen den Hygieneplan eines staatlich anerkannten Hygienikers verstößt.
Weitere Verbesserungen: Nachversicherungs- und Verlängerungsgarantie
Um den Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern die langfristige Betreuung ihrer Kunden zusätzlich zu erleichtern, hat Swiss Life zwei wichtige Punkte aus der BU-Welt nun auch für den Swiss Life Vitalschutz übernommen. So wurde die Meldefrist eines eingetretenen relevanten Ereignisses im Rahmen der Nachversicherungsgarantie (NVG) von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die neu aufgenommene Verlängerungsgarantie ermöglicht bei einer Erhöhung der Regelaltersgrenze durch die gesetzliche Rentenversicherung bzw. durch ein Versorgungswerk eine Vertragsverlängerung (Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer) ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Teilkapitalisierung jetzt auch beim Verlust der Grundfähigkeit Fahrradfahren
Als echte Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit der sogenannten Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der nun fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten gleich zu Leistungsbeginn möglich. Mit diesem Geld lassen sich bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren, wie zum Beispiel ein Treppenlift im Haus. Im Gegenzug wird die laufende Grundfähigkeitsrente anteilig gekürzt.
Bewährtes bleibt erhalten
Die bereits bekannten Zusatzbausteine können weiterhin gewählt werden. Dazu zählen eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten sowie zwei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Option auf den späteren Abschluss einer Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Swiss Life als AKS-Konsortialführerin bei den Branchenlösungen
Die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) profitieren ebenfalls von den Neuerungen in ihren zielgruppengerecht zugeschnittenen Grundfähigkeitstarifen MetallRente.Vital, KlinikRente.Vitalschutz und ChemieRente Vitalschutz Flex. Über die drei Versorgungswerke können sich nicht nur die Branchenangehörigen, sondern auch deren Familienangehörige – und damit insgesamt über 17 Millionen Berechtigte – umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust einer Grundfähigkeit absichern. Weitere Informationen zum Swiss Life Vitalschutz unter www.swisslife.de/vitalschutz
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